Pharmazeutisches Recht

Änderung der Packungsbeilagen

Bekanntmachung über die Änderung der Empfehlungen zur Gestaltung von Packungsbeilagen nach § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für Humanarzneimittel (gemäß § 77 Abs. 1 AMG)

Vom 2. Oktober 2002 (aus BAnz. Nr. 222 vom 28. November 2002, Seite 25 539)

Die in der Anlage 1 unter Nummer 4 der Gebrauchsinformation platzierte Tabelle der Bekanntmachung vom 15. März 2002 (BAnz. s. 9083) wird durch die nachfolgende ersetzt:

sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten selten: weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten sehr selten: weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle

Bonn, den 2. Oktober 2002

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Prof. Dr. rer. nat. habil. Harald G. Schweim

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.