BVA-Info

Gehaltstarifverhandlungen: Arbeitszeitkonto als Antwort auf das BSSichG

Keine wirkliche Überraschung war das Ergebnis der Gehaltstarifverhandlungen des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) mit dem Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) am 6. Dezember 2002: Sie wurden auf den Februar 2003 vertagt. Die Tarifparteien wollen abwarten, wie sich die Situation im nächsten Jahr aufgrund des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) entwickelt.

Eine unangenehme Überraschung für die ArbeitnehmerInnen in Apotheken ist allerdings die Tatsache, dass auf der vergangenen Mitgliederversammlung der Arbeitgeber offenbar über nichts anderes als das BSSichG und seine Auswirkungen gesprochen worden ist. Weitere Punkte, deren Umsetzung kostenneutral ist, wie etwa das Arbeitszeitkonto, die Aufnahme der Diplompharmazie-Ingenieure in den Tarifvertrag oder Veränderungen für Auszubildende und Pharmaziepraktikanten, konnten am 6. Dezember aufgrund mangelnder Vorarbeit der Arbeitgeber nicht behandelt werden.

Arbeitszeitkonten dringend erforderlich

Besonders fatal ist dies im Hinblick auf das Arbeitszeitkonto. Ein entsprechender Vertrag hätte Anfang Dezember unterschrieben werden können; dies hätte viele schmerzliche Kündigungen zum jetzigen Zeitpunkt verhindert und die Konzentration auf Wesentliches (nämlich Kosteneinsparungen auf anderem Wege als einer Kündigung) ermöglicht. Mit seiner perspektivlosen Haltung hat der ADA seinen Mitgliedern die Möglichkeit verbaut, ab Januar mit Hilfe eines Arbeitszeitkontos flexibel zu reagieren.

Grundsätzlich lässt die derzeitige Haltung der Arbeitgeber am Sinn von Gesprächen zweifeln. Auch ab Januar werden Beschäftigte in Apotheken tätig sein, die aufgrund der derzeitigen Situation sicher keine hohen Tarifabschlüsse erwarten. Aber Verbesserungen, die kostenneutral sind, ohne erkennbaren Grund auf die lange Bank zu schieben – das sieht doch eher nach Schreckstarre als nach unternehmerischer Qualifikation aus.

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