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Hamburger Apothekerverein: Rätselhafte Retaxationswelle in Hamburg

HAMBURG (tmb). Weihnachten ist in diesem Jahr für die deutschen Apotheken keine erfreuliche Zeit. Doch als ob es nicht schon genug Probleme gäbe, kommt für viele Apotheken in Hamburg nun noch der Ärger über eine in vieler Hinsicht ungewöhnliche Retaxation des Rechenzentrums I. Neumann GmbH in Castrop-Rauxel für Rezepte der BKK Hamburg hinzu.

Wie der Hamburger Apothekerverein mitteilte, weist das Rechenzentrum die Apotheken in einem Schreiben auf eine Überprüfung von Verordnungen hin, bei der Differenzen festgestellt worden seien. Gegenüber der DAZ erklärte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, die Vereinsgeschäftsstelle könne die vielen Anrufe aus den Apotheken kaum noch bearbeiten. Es seien Hunderte von Kollegen betroffen.

Importe pauschal gekürzt

Offenbar würden alle importfähigen Verordnungen zu Lasten der BKK Hamburg aus den Monaten Mai oder Juni 2001 retaxiert, bei denen keine Importe abgegeben worden seien. Somit gehe es hier um eine beachtliche Zahl von Verordnungen und eine beträchtliche Forderungssumme. Die Abrechnungsbeträge würden um zehn Prozent gekürzt. Doch habe es im Frühjahr 2001 noch gar keine verbindliche Regelung über die Importabgabe gegeben.

Das kommerzielle Rechenzentrum in Castrop-Rauxel hat offenbar im Auftrag der BKK Hamburg die Rezepte geprüft und wendet sich nun an die Apotheken. In dem Schreiben heißt es daher auch, Einsprüche sollten an die BKK Hamburg gerichtet werden. Doch andererseits kündigt das Rechenzentrum an, die Beträge würden bei der nächsten Abrechnung verrechnet. Da die Hamburger Apotheken aber zumeist nicht Kunde dieses Rechenzentrums sind, dürfte damit eine Verrechnung seitens der Krankenkasse gegenüber den abrechnenden Rechenzentren gemeint sein.

Frist überschritten

Noch ungewöhnlicher sind die weiteren Begleitumstände, auf die der Hamburger Apothekerverein in einem Entgegnungsschreiben an das Rechenzentrum aufmerksam macht. Denn die Retaxation von Rezepten aus dem Frühjahr 2001 stehe nicht im Einklang mit dem Liefervertrag, der Retaxationen nur innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang der Rezepte vorsieht.

Bemerkenswert sei auch das Datum des Schreibens an die Apotheken, das mit dem 28. Juli 2002 datiert ist. Dies ist nicht nur ungewöhnlich, weil es ein Sonntag war, sondern auch weil die Briefe erst Monate später die Empfänger erreichten. Denn erstaunlicherweise trügen die Poststempel die Daten vom 12. oder 13. Dezember 2002, ausgedruckt von der Freistempelanlage des Rechenzentrums. Der Hamburger Apothekerverein drohe dem Rechenzentrum daher mit rechtlichen Schritten, falls die Retaxationen mit aktuellen Forderungen von Apotheken verrechnet würden.

Panne oder böse Absicht?

Gegenüber der DAZ bekräftigte Graue, der Hamburger Apothekerverein werde rechtliche Schritte einleiten, "wenn der Unsinn nicht aus eigener Erkenntnis gestoppt" werde. Möglicherweise stecke eine technische Panne hinter den Briefen. Doch anderenfalls wolle er auch die Staatsanwaltschaft informieren, die eventuell klären müsse, ob hier wegen versuchten Betruges zu ermitteln sei. Er selbst habe auf seine Nachfrage vom 13. Dezember bis zum Morgen des 17. Dezember noch keine Reaktion aus Castrop-Rauxel erhalten. Auf jeden Fall rät Graue den betroffenen Apotheken, Einspruch gegen diese Retaxationen einzulegen.

Für die Hamburger Apotheker ist die BKK Hamburg nicht irgendeine Krankenkasse. Denn diese Kasse hatte insbesondere durch ihre vielfache Werbung für den Bezug von Arzneimitteln bei niederländischen Versandapotheken auf sich aufmerksam gemacht. Hiergegen hatte der Hamburger Apothekerverein vor dem Hamburger Sozialgericht geklagt und in einem zehn Monate währenden Eilverfahren gewonnen.

Weihnachten ist in diesem Jahr für die deutschen Apotheken keine erfreuliche Zeit. Doch als ob es nicht schon genug Probleme gäbe, kommt für viele Apotheken in Hamburg nun noch der Ärger über eine in vieler Hinsicht ungewöhnliche Retaxation des Rechenzentrums I. Neumann GmbH in Castrop-Rauxel für Rezepte der BKK Hamburg hinzu. Wie der Hamburger Apothekerverein mitteilte, weist das Rechenzentrum die Apotheken in einem Schreiben auf eine Überprüfung von Verordnungen hin, bei der Differenzen festgestellt worden seien.

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