Pharmazeutisches Recht

Änderung des Kostenverzeichnisses

Änderung des Kostenverzeichnisses als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 27. 11. 2002, genehmigt vom Hessischen Sozialministeriums am 2. 12. 2002.

Punkt 9.2 des Kostenverzeichnisses als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt gefasst:

9.2

Wird mit der angefochtenen Amtshandlung eine Rentenleistung abgelehnt oder gefordert: 5 von Hundert des erfolglos angefochtenen Betrages, mindestens Euro 25,–;

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 4. Dezember 2002

Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga – Präsidentin –

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