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Kassenrabatte ab 1. Januar 2003: Pharmagroßhandel stellt Abrechnungskonzept vor

BERLIN (ks/phagro). Nachdem das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) den Vermittlungsausschuss passiert hat, wird es aller Voraussicht nach zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Das ist auch der Beginn des Abschlagsverfahrens, das Zwangsrabatte von Apotheken, pharmazeutischen Großhändlern und Arzneimittelherstellern zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung einfordert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hat nunmehr ein Konzept zur Abwicklung des Industrieabschlages vorgestellt.

Die neuen gestaffelten Rabatte werden bei der Rezeptabrechnung im jeweils folgendem Monat fällig. Erstmals also im Februar für Januar 2003. Die vom Pharmagroßhandel zu zahlenden Abschläge in Höhe von etwa 600 Mio. Euro sind dabei im Voraus zu gewähren. Apotheken müssen die von ihnen verauslagten Abschläge von den Herstellern zurückfordern. Im BSSichG ist vorgesehen, dass Apotheken den pharmazeutischen Großhandel mit der Rückforderung der von ihnen verauslagten Industrieabschläge beauftragen können.

In einer Pressemitteilung vom 9. Dezember stellte der Phagro ein Verfahren vor, das auf Basis anonymisierter Einzelnachweise eine Berechnung der Abschläge zwischen pharmazeutischen Großhandlungen und den Apotheken-Rechenzentren ermögliche. Der Tag der Übermittlung der Einzeldaten an den Großhandel gelte als Stichtag, ab dem die Apotheke innerhalb von zehn Tagen die Vergütung des verauslagten Industrieabschlags erhalte. Parallel hierzu erstelle jedes Phagro-Mitglied auf Basis der Einzelnachweise eine herstellerbezogene Summenrechnung.

Die Rückvergütung für die Apotheken bleibt hiernach unabhängig davon, wann der pharmazeutische Großhandel seinerseits den Industrieabschlag vom Hersteller erhält. Der pharmazeutische Großhandel sieht in diesem Procedere einen wichtigen Schritt zur Liquiditätserhaltung der Apotheken. Zudem müssten wesentlich weniger Daten offengelegt werden, als es bei einer Abwicklung über Dritte möglich wäre. Diese müssten im Gegensatz zum pharmazeutischen Großhandel Einzelnachweise erbringen.

Nur der pharmazeutische Großhandel könne diese Vorfinanzierung zugunsten der Apotheken gewährleisten, so Phagro. Denn das BSSichG gewähre dem pharmazeutischen Großhandel, seine Forderungen aus dem Industrieabschlag pauschalisiert mit den Herstellern zu verrechnen, sofern er von den Apotheken mit der Rückforderung der verauslagten Abschläge beauftragt werde. Der Bundesverband Phagro appelliert an die Verbände von pharmazeutischer Industrie und Apothekerschaft, zügig eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, die dem vorgelegten Konzept entspricht.

Nachdem das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) den Vermittlungsausschuss passiert hat, wird es aller Voraussicht nach zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Das ist auch der Beginn des Abschlagsverfahrens, das Zwangsrabatte von Apotheken, pharmazeutischen Großhändlern und Arzneimittelherstellern zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung einfordert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hat nunmehr ein Konzept zur Abwicklung des Industrieabschlages vorgestellt.

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