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Verschreibungspflicht: Kava-Kava bald verschreibungspflichtig?

BONN (bah/daz). Am 22. Januar tagte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Laut einer Pressemeldung des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wurde dabei entschieden, dass aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollen:
  • Nicotin zur Raucherentwöhnung in der Darreichungsform Inhaler,
  • Naproxen zur Anwendung bei leichten bis mittelschweren Schmerzen in erhöhter Dosierung (Einzeldosis bis 250 mg, Tagesdosis bis 750 mg),
  • Meclofenaminsäure zur Anwendung bei Pferden.

Der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollen:

  • Kava-Kava,
  • bestimmte Sättigungspräparate auf Basis von Cellulose.

Die Unterstellung von Kava-Kava erfolgte auf Antrag der Verbände im zur Zeit laufenden Stufenplanverfahren.

Es ist davon auszugehen, dass das Ministerium den Vorschlägen des Sachverständigenausschusses folgen wird.

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