Pharmazeutisches Recht

Berlin: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 20. November 2002 (aus GVBl. Nr. 41 vom 27. November 2003, Seite 343)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen.

§ 1

Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 (GVBl. 1994 S. 205, 390), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet

Der Regierende Bürgermeister, Klaus Wowereit

[Text siehe in DAZ 43/02, S. 5321 unter Rheinland-Pfalz]

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