DAZ aktuell

ABDA-Resolution gegen Beitragssatzsicherungsgesetz

BERLIN (abda/daz). Die Mitgliederversammlung der ABDA Ų Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände verabschiedete am 2. Dezember einstimmig eine Resolution zum Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Die Vertreter der Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbände/-vereine forderten den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates dazu auf, das BSSichG mit einem "Rabattkaskadenmodell" so zu ändern, dass die Lasten auf alle Beteiligten in der pharmazeutischen Wertschöpfungskette (Industrie, Großhandel, Apotheken, Staat) gerechter verteilt werden.

Zuvor hatten mehr als dreiviertel der Mitglieder des Gesamtvorstandes der ABDA ihrem Präsidenten, Hans-Günter Friese, das Vertrauen ausgesprochen, so eine Pressemitteilung der ABDA. Die Präsidenten und Vorsitzenden der Apothekerkammern und -verbände demonstrierten damit die innerverbandliche Geschlossenheit der Dachorganisation der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.

Unmittelbar nach der Abstimmung betonte Friese, dass gerade in den anstehenden schwierigen politischen Auseinandersetzungen ein einheitliches Auftreten des Berufsstandes dringend erforderlich sei, heißt es in der Presse-Info weiter.

Resolution der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 2. 12. 2002

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände appelliert eindringlich an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) im Arzneimittelbereich so zu verändern, dass dem von den Apothekern vorgeschlagenen "Rabattkaskadenmodell" der Vorzug vor der jetzigen Regelung gegeben wird.

  • Das BSSichG belastet in seiner jetzigen Form die öffentlichen Apotheken so überproportional und ungerecht, wie dies bislang durch keine gesetzgeberische Maßnahme geschehen ist. Das Gesetz gefährdet Tausende von wohnortnahen Arbeitsplätzen – vor allem von Frauen – und bedeutet für eine bislang nicht absehbare Zahl von Apothekenleiterinnen den Zwang zur Aufgabe der beruflichen Existenz. Das Gesetz steht damit im Widerspruch zu der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Förderung von Frauenarbeitsplätzen sowie zur Förderung des dienstleistenden Mittelstandes.
  • Das von den Apothekern vorgeschlagene Rabattkaskadenmodell wurde bereits vor zwölf Jahren beim Sonderabschlag Ost erprobt und wurde damals von allen Beteiligten akzeptiert, weil es die Lasten innerhalb der Wertschöpfungskette gerecht verteilte. Der Anteil des Staates mit der Mehrwertsteuer ist bei gleichbleibendem Einsparvolumen identisch zu der jetzt im Gesetz vorgesehenen Regelung.
  • Das Rabattkaskadenmodell ist aufgrund der vorliegenden Erfahrungen zeitnah und sicher umzusetzen. Der politisch gewollte Entlastungseffekt der GKV wird dadurch bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erreicht.
  • Die mit dem Rabattkaskadenmodell zu erzielenden gerechtere Verteilung der Lasten verhindert kahlschlagartige Einschnitte in das Apothekerwesen. Sie sichert Arbeitsplätze und erhält damit Sozialbeiträge und Steuern der Apothekenmitarbeiterinnen sowie Gewerbe- und Umsatzsteuer der öffentlichen Apotheken.

Der Vermittlungsausschuss bietet die letzte Chance, das BSSichG so zu gestalten, dass eine gerechtere Verteilung der Lasten auf alle Beteiligten gesichert wird. Die ABDA appelliert an alle Mitglieder des Ausschusses, diese Chance im Interesse der Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu nutzen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.