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Gesundheitskongress "Health": Was früher der Arzneimittelsicherheit diente, ist

BERLIN (ks). Nach Auffassung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung Dr. Klaus Theo Schröder machte erst die Untätigkeit der Selbstverwaltung die Rabattregelungen im Vorschaltgesetz nötig: Hätte die Selbstverwaltung ihre selbst gesetzten Ziele erfüllt, wären die Arzneimittelausgaben in diesem Jahr gesunken Ų doch es kam anders und die Regierung schnürte eilig ihr Notpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Schröder erläuterte anlässlich der Eröffnung des Handelsblatt-Gesundheitskongresses "Health" am 25. November in Berlin zudem einige Eckpunkte des gesundheitspolitischen Reform-Fahrplans der Regierung. Die Liberalisierung der Arzneimittelversorgung ist eines der großen Themen.

Während die Rürup-Kommission sich in den kommenden Monaten vor allem darum kümmern soll, wie die Einnahmesituation der Sozialsysteme nachhaltig zukunftsfähig gemacht werden kann, will sich die Regierungskoalition insbesondere der Ausgabenseite annehmen. Bevor die "ernsthafte Aufgabe" der Modernisierung des Gesundheitswesens angegangen werden kann, sei das Vorschaltgesetz als Erste-Hilfe-Maßnahme notwendig gewesen.

Dass hier bei den Arzneimittelkosten angesetzt wurde, liege vor allem an der Selbstverwaltung, erklärte Schröder: Das Gesetz wäre nicht notwendig gewesen, hätte die ärztliche Selbstverwaltung selbst für eine Senkung der Arzneimittelausgaben gesorgt. "Das Vorschaltgesetz ersetzt nur, was die Selbstverwaltung nicht gemacht hat", so Schröder.

Auch die fehlende Effizienz sonstiger Steuerungsinstrumente sei regelmäßig darauf zurück zu führen, dass die Selbstverwaltung diese oftmals nicht umsetze. Beispiel: der mit der Gesundheitsreform 2000 eingeführte § 140b SGB V, der Verträge zu integrierten Versorgungsformen vorsieht. Nicht einen einzigen Vertrag habe die Selbstverwaltung bis heute abgeschlossen, monierte der Staatssekretär. Auch bei den Krankenhaus-Fallpauschalen und den Disease-Management-Programmen warte die Selbstverwaltung offenbar lieber auf Ersatzvornahmen der Bundesregierung, als dass sie selbst Ideen auf den Tisch lege.

Preisspannen veraltet?

Die mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz eingeführten Rabatte für Arzneimittel hält Schröder für richtig: Ein System, in dem es so viele Rabatte gebe wie hierzulande, sei ein "klassischer Fall von Marktversagen". Wie ABDA-Präsident Hans-Günter Friese in der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss gesagt habe, würden Apotheken jährlich Naturalrabatte im Umfang von rund 1,1 Mrd. Euro gewährt – und das, so Schröder, obwohl die Arzneimittelpreisverordnung derartiges überhaupt nicht vorsehe.

Wegen der rechtlichen Umstände – insbesondere der Preisbindung der zweiten Hand – sei es Apothekern auch nicht möglich, diese Rabatte an ihre Kunden weiter zu geben. Aus diesen Gründen rechtfertige sich die weitere Rabattgewährung an die gesetzlichen Krankenkassen.

Bevölkerung will mehrere Distributionswege

Schröder skizzierte auch kurz "die Liberalisierung der Arzneimittelversorgung", die in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um ein komplexes und schwieriges Themenfeld, das ist selbst dem Staatssekretär klar. Doch Schröder ist auch der Auffassung, dass die 22 Jahre alte Arzneimittelpreisverordnung, die in dieser Zeit nur ein einziges Mal geändert wurde, durchaus überdacht werden sollte. Schließlich seien die Preisspannen seinerzeit unter anderen Voraussetzungen festgelegt worden.

Schröder warb zudem erneut für eine "Ausweitung des Arzneimittelvertriebs" und damit für die Etablierung des Versandhandels – ohne dabei die Arzneimittelversorgung zu gefährden, versteht sich: "Der heutige Distributionsweg ist nicht der einzige, den die Bevölkerung will". Auch sonst müsse darüber nachgedacht werden, ob nicht das, was früher eingeführt wurde, um der Arzneimittelsicherheit zu dienen, heute ein "Hemmschuh" sei. Als Beispiel führte er das Auseinzelungsverbot an. Er erhofft sich in diesen Punkten künftig einen besseren Ausgangspunkt für Diskussionen mit den Beteiligten – und nicht nur den Aufschrei, "das System kollabiert" bei geringfügigen Änderungen.

Nach Auffassung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, machte erst die Untätigkeit der Selbstverwaltung die Rabattregelungen im Vorschaltgesetz nötig: Hätte die Selbstverwaltung ihre selbst gesetzten Ziele erfüllt, wären die Arzneimittelausgaben in diesem Jahr gesunken – doch es kam anders und die Regierung schnürte eilig ihr Notpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Schröder erläuterte anlässlich der Eröffnung des Handelsblatt-Gesundheitskongresses "Health" am 25. November in Berlin zudem einige Eckpunkte des gesundheitspolitischen Reform-Fahrplans der Regierung.

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