Pharmazeutisches Recht

Brandenburg: Institut für medizinsche und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 24. Oktober 2002 (aus GVBl. Brand. Teil I Nr. 10 vom 29. Oktober 2002, Seite 156)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 20. Dezember 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 24. Oktober 2002

Der Präsident des Landtages Brandenburg, Dr. Herbert Knoblich

[Text siehe in DAZ 43/2002, Seite 5321 bis 5322]

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