BVA-Info

Vorschaltgesetz: Apothekenangestellte gegen Spargesetz

Scharfe Kritik am geplanten Vorschaltgesetz im Gesundheitsbereich, das insbesondere Einsparungen im Arzneimittelsektor bringen soll, übt die BVA-Bundesvorsitzende Monika Oppenkowski.

"Was dem Apothekenbereich zugemutet werden soll, ist kein ,angemessener Beitrag' zur Stabilisierung der GKV-Arzneimittelkosten. Es ist die offenbar politisch gewollte Zerstörung einer funktionierenden Arzneimittelversorgung, indem den Apotheken und ihren Angestellten die Luft abgedrückt wird," so Monika Oppenkowski.

Alle Einsparungen im Arzneimittelbereich würden auf der Stufe der Apotheke kumulieren, denn die Rabatte, die Großhandel und Industrie leisten sollen, würden direkt an die Apotheken weiter gegeben werden. Ersten Berechnungen der ABDA zufolge hätte eine Apotheke im Durchschnitt rund 50 000 Euro weniger Gewinn vor Steuern pro Jahr, also rund ein Drittel weniger.

Jeder fünfte Apothekenangestellte würde entlassen

Der BVA rechnet damit, dass jeder fünfte Arbeitsplatz in den Apotheken verloren geht. Dies bedeutet bei durchschnittlich fünf Angestellten pro Apotheke etwa eine Vollzeitkraft. Eine PTA verdient zur Zeit ein Jahresgehalt von rund 26 000 Euro, eine Teilzeitapprobierte (20 Stunden) etwa 18 500 Euro. Derzeit gibt es rund 113 000 Angestellte in etwa 21 500 Apotheken.

Die Folgen des Arbeitsplatzabbaus für die qualifizierte Versorgung der Patienten wären verheerend. "Eine Basisversorgung kann sicherlich aufrecht gehalten werden", so Monika Oppenkowski, "aber eine anspruchsvolle pharmazeutische Betreuung oder die Versorgung von Patienten in Chronikerprogrammen und Disease Managament Programmen (DMP) wird dann nicht mehr möglich sein."

Recht der freien Apothekenwahl gefährdet

Der Einstieg in Einzelverträge von Krankenkassen mit einzelnen Apotheken wird vom BVA ebenfalls kritisiert. Dort sollen noch weitere Rabatte vereinbart werden können. Dies bedeutet, dass in Apotheken keine einheitlichen Abgabepreise mehr gelten – und heißt doch wohl, dass Patienten mit ihrem Rezept entweder in eine bestimmte Apotheke gehen müssen (damit wird das Prinzip der freien Apothekenwahl aufgegeben) oder aber nach den billigsten Preisen suchen müssen. Dann wird ihnen auch die Zuzahlung erlassen; dies bedeutet auf gut deutsch eine Legalisierung der Verträge einzelner Kassen mit Versandhändlern wie DocMorris.

Außerdem wird eine Flut von Einzelverträgen sicherlich nicht zu einer Verringerung der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen führen, sondern vielmehr zu einem aufgeblähten bürokratischen Wasserkopf.

Pharmazeutische Beratung steht zur Disposition

Auch die Eile, mit der das Vorschaltgesetz durchgepeitscht werden soll, lässt Zweifel an der Sorgfalt der Formulierung aufkommen. Bereits das Aut-idem-Gesetz war dermaßen unsauber formuliert, dass es in der Durchführung tatsächlich konterkariert wird. Der bürokratische Aufwand würde ins Unendliche steigen, sollte der jetzige Entwurf des Vorschaltgesetzes tatsächlich so beschlossen werden: Alle Rabattberechnungen der einzelnen Handelsstufen würden bei der Apotheke verbleiben. Dieser erhöhte Verwaltungsaufwand würde nicht vergütet und ist offenbar bei Erstellung des Gesetzes nicht berücksichtigt worden.

Bereits heute ist die Personaldecke in Apotheken äußerst dünn – bei weiteren Entlassungen wäre die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in Frage gestellt. Ihrem Auftrag, Patienten sorgfältig zu beraten und zu betreuen, könnten Angestellte in Apotheken aufgrund von Zeitnot dann nicht mehr gerecht werden, mit allen negativen Folgen für die Sicherheit und das Leben von Patienten.

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