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Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di: Positivliste kann zustimmungsfrei eingeführ

BERLIN (ks). Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di begrüßt die im Vorschaltgesetz geplanten Einsparungen im Arzneimittelbereich. Vermisst wird jedoch die Einführung der Positivliste als Teil des Gesetzes Ų zumal man nun erkannt haben will, dass die bloße Einführung der Positivliste keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf. Dies erklärte der Ver.di-Bundesvorsitzende Frank Bsirske anlässlich eines Gesundheitskongresses seiner Gewerkschaft am 31. Oktober in Berlin. Zugleich umriss er, welche Forderungen Ver.di an eine Reform des Gesundheitswesen stellt.

In der Arzneimittelversorgung fordert Ver.di mehr Übersicht und direkte Preisverhandlungen zwischen den gesetzliche Krankenkassen und der Pharmaindustrie. Bsirske erklärte, "die monopolistische Preisbildung" müsse durchbrochen werden. Zudem sei bei der Zulassung neuer Medikamente im Rahmen einer vierten Hürde der zusätzliche Nutzen stärker zu berücksichtigen.

Ein wesentliches Element für mehr Transparenz und Qualität sei auch die Positivliste. Und diese sei, anders als bislang geglaubt, zustimmungsfrei einzuführen, so Bsirske. Lediglich Änderungen der Positivliste, die per Rechtsverordnung erfolgen müssen, bedürfen nach Auskunft des Gewerkschaftschefs der Zustimmung des Bundesrats. Diese neue Erkenntnis stützt auch der Kölner Gesundheitsökonom aus dem Sachverständigenrat, Karl Lauterbach.

Die gesundheitspolitischen Zielsetzungen des rot-grünen Koalitionsvertrag kann Ver.di zwar grundsätzlich akzeptieren – sie seien allerdings noch sehr vage und konkretisierungsbedürftig, so Bsirske. Unterstützung findet jedoch der Ansatz, ein nationales Institut für Qualität in der Medizin zu gründen. Es soll medizinische und pflegerische Standards erarbeiten und verständliche Patientenversionen der Behandlungsleitlinien erstellen.

Das Institut müsse eigenständig arbeiten und nicht in kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen eingebettet sein. Auch die weitere Förderung der Disease-Management-Programme unter Einbeziehung der Krankenhäuser findet die Zustimmung der Gewerkschaft.

Kritik übt Ver.di allerdings an einem Punkt des Vorschaltgesetzes: Der Gewerkschaft ist die anvisierte Nullrunde in Krankenhäusern ein Dorn im Auge. Lauterbach hingegen warb für die Idee: Schließlich sei eine Nullrunde nur für solche Kliniken und Ärzte vorgesehen, die sich nicht um mehr Qualität bemühen. Wer sich etwa an Disease-Management-Programmen oder der raschen Einführung von Fallpauschalen beteilige, bekomme auch künftig mehr Geld.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di begrüßt die im Vorschaltgesetz geplanten Einsparungen im Arzneimittelbereich. Vermisst wird jedoch die Einführung der Positivliste als Teil des Gesetzes – zumal man nun erkannt haben will, dass die bloße Einführung der Positivliste keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf. Dies erklärte der Ver.di-Bundesvorsitzende Frank Bsirske anlässlich eines Gesundheitskongresses seiner Gewerkschaft am 31. Oktober in Berlin. Zugleich umriss er, welche Forderungen Ver.di an eine Reform des Gesundheitswesens stellt.

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