BVA-Info

BVA warnt vor weiterer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten

Für den Apothekenbereich sieht der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) keine Notwendigkeit, das Ladenschlussgesetz weiter zu liberalisieren. Die BVA-Bundesvorsitzende Monika Oppenkowski sagte: "Der Bedarf der Kunden ist durch die Notdienstbereitschaft bereits sinnvoll abgedeckt. Längere Öffnungszeiten gehen zu Lasten der Beschäftigten Ų d.h. vor allem Frauen Ų und deren Familien. Dieser Nachteil wird, wie die Erfahrungen mit früheren Lockerungen der Ladenschlusszeiten gezeigt haben, weder durch nennenswerte Mehrumsätze noch durch zusätzliche Stellen ausgeglichen."

Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ist wieder in die Diskussion gekommen, nachdem Sachsen im Zuge der Hochwasserkatastrophe die bestehende Regelung bis zum Jahresende aufgehoben hat.

Jede Stunde mehr ist familienfeindlich

Dazu Oppenkowski: "Die Freiheit der Unternehmer und Kunden muss gegen den Schutz der ArbeitnehmerInnen abgewogen werden. Für Familien und Partner ist es wichtig, am Wochenende gemeinsam etwas unternehmen zu können. Wer aber sonntags zum Einkaufsbummel gehen will, verlangt von anderen, auf Zeit mit der Familie zu verzichten." Auch unter verlängerten Arbeitszeiten am Abend leiden familiäre Beziehungen und soziale Kontakte. Dazu kommt, dass sich der Heimweg gerade für Frauen als problematisch erweisen kann.

Das Argument der Befürworter einer Liberalisierung, Busfahrer und Krankenschwestern müssten an Feiertagen ja auch arbeiten, ist nach Meinung des BVA nicht stichhaltig. Zwischen solchen Ausnahmen aus berechtigtem allgemeinem Interesse und einer Gesellschaft, in der Konsumfreiheit der höchste Wert ist, bestehe ein erheblicher Unterschied.

Kein Bedarf für völlige Liberalisierung

Bei den jetzigen Öffnungszeiten und der hohen Dichte an Apotheken haben die Verbraucher an Werktagen ausreichend Gelegenheit, sich mit Arzneimitteln, Gesundheits- und Pflegepräparate zu versorgen. Nach Ladenschluss sowie am Sonntag können Medikamente für den Akutfall, Produkte für die Kranken- und Säuglingspflege, Hygieneartikel und Desinfektionsmittel beim Notdienst der Apotheken erworben werden.

Schon jetzt werden die Öffnungszeiten bis 20 Uhr bzw. samstags bis 16 Uhr nur von Apotheken in zentralen Citylagen oder Einkaufszentren genutzt. Eine weitere Verlängerung oder gar völlige Liberalisierung entspricht im Apothekenbereich nicht der realen Nachfrage. Im Einzelhandel allgemein würden – wenn überhaupt – nur Einkaufszentren und Kaufhäuser in Citylagen von einer Liberalisierung profitieren. Unter dem Strich finden lediglich Verschiebungen bei den Umsätzen statt, denn die Kunden haben nicht mehr im Portemonnaie als vorher.

Als Fazit ist festzuhalten: Die Ausnahmen beim Ladenschluss, die wegen der Hochwasserkatastrophe erteilt wurden, dürfen nicht zum Regelfall werden!

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Weitere Informationen bei: Bundesverband der Angestellten in Apotheken BVA Deichstraße 19, 20459 Hamburg Tel. (0 40) 36 38 29, Fax (0 40) 36 30 58 E-Mail: info@BVA-online.de http://www.BVA-online.de

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