Pharmazeutisches Recht

Berlin: Währungsumstellung

Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Berlin zur Währungsumstellung auf den Euro Vom 8. November 2001, Telefon (0 30) 31 59 64-0

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 8. November 2001 aufgrund § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2111), folgende Änderung der Beitragsordnung vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 1005) beschlossen:

I.

1. In § 2 Abs. 2 wird die Angabe "200 000,– DM" ersetzt durch "100 000,00 Euro"; die Angabe "50 000,– DM" durch "25 000,00 Euro. 2. In § 7 wird geändert: a) § 7 Abs. 1 Nr. 2 die Angabe "12 000,– DM" wird ersetzt durch "6 000,00 Euro". b) § 7 Abs. 1 Nr. 6 die Angabe "6 000,– DM" wird ersetzt durch "3 000,00 Euro". c) § 7 Abs. 1 Nr. 7 die Angabe "12 000,– DM" wird ersetzt durch "6 000,00 Euro". d) § 7 Abs. 1 Nr. 8 die Angabe "24 000,– DM" wird ersetzt durch "12 000,00 Euro".

II.

In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Beschlossen: Berlin, den 8. November 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

Genehmigt: Berlin, den 13. Dezember 2001 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

Ausgefertigt: Berlin, den 13. Dezember 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

2. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Währungsumstellung auf den Euro

Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin vom 14. März 2000 (ABl. S. 2787, 2001 S. 1955), geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2112) Vom 8. November 2001 Telefon (0 30) 31 59 64-0

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 8. November 2001 aufgrund § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Okktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2111), folgende Änderung des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin vom 14. März 2000 (ABl. S. 2787, 2001 S. 1955), geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2112), beschlossen:

I.

Das Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: 1) 1. Allgemeine Gebühren wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 1.1 wird das Wort "Zweitfertigung" ersetzt durch das Wort "Zweitausfertigung" und die Angabe "20,00 DM" durch "10,00 Euro". b) In Ziffer 1.2 wird die Angabe "10,00 DM" ersetzt durch "5,00 Euro". c) In Ziffer 1.3 wird die Angabe "0,50 DM" ersetzt durch "0,25 Euro". d) In Ziffer 1.6 wird die Angabe "10,00 DM" ersetzt durch "5,00 Euro" und die Angabe "15,00 DM" durch "10,00 Euro". 2) 2. Weiterbildung wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 2.1 wird die Angabe "250,00 DM" ersetzt durch "125,00 Euro". b) In Ziffer 2.2 wird die Angabe "50,00 DM" ersetzt durch "25,00 Euro". c) In Ziffer 2.3 wird die Angabe "25,00 DM bis 5 000,00 DM" ersetzt durch "15,00 t bis 2 500 Euro". 3) 3. Fortbildung wird wie folgt geändert: In Ziffer 3.1 wird die Angabe "25,00 DM bis 5 000,00 DM" ersetzt durch "15,00 Euro bis 2 600 Euro". 4) 4. Berufsausbildung zur/zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 4.1 wird die Angabe "60,00 DM" ersetzt durch "30,00 Euro". b) In Ziffer 4.2 wird die Angabe "140,00 DM" ersetzt durch "70,00 Euro". c) In Ziffer 4.3 wird die Angabe "50,00 DM" ersetzt durch "25,00 Euro". d) In Ziffer 4.4 wird die Angabe "40,00 DM" ersetzt durch "20,00 Euro". 5) 5. Öffentlichkeitsarbeit wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 5.1 werden hinter dem Wort "Rundschreiben" die Worte "für ein Kalenderjahr" angefügt, die Angabe "24,00 DM" wird ersetzt durch "12,00 Euro". b) Neu eingeführt wird der Gebührentatbestand: 5.2 Abonnement Kammer aktuell für ein Kalenderjahr 18,00 Euro. 6) 6. QMS wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 6.1 wird die Angabe "1 800,00 DM" ersetzt durch "900,00 Euro". b) In Ziffer 6.2 wird die Angabe "200,00 DM" ersetzt durch "100,00 Euro". c) In Ziffer 6.3 wird die Angabe "240,00 DM" ersetzt durch "120,00 Euro". 7) 7. Seminarräume wird wie folgt geändert: In Ziffer 7.1 wird die Angabe "100,00 DM bis 1 000,00 DM" ersetzt durch "50,00 Euro bis 500,00 Euro". 8) 8. Apothekenbewertung wird wie folgt geändert: Die Angabe "850,00 DM" wird ersetzt durch "425,00 Euro".

II.

In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Beschlossen: Berlin, den 8. November 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

Genehmigt: Berlin, den 13. Dezember 2001 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

Ausgefertigt: Berlin, den 13. Dezember 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

1. Änderung der Allgemeinen Entschädigungsordnung zur Währungsumstellung auf den Euro Vom 8. November 2001 Telefon (0 30) 31 59 64-0

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 8. November 2001 aufgrund § 5 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2111), folgende Änderung der Allgemeinen Entschädigungsordnung vom 5. April 2001 (ABl. 2112) beschlossen:

I.

§ 2 – Entschädigungen wird wie folgt geändert: 1) 1. Weiterbildung wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 1.1 wird die Angabe "55,00 DM" ersetzt durch "30,00 Euro". b) In Ziffer 1.2 wird die Angabe "50,00 DM" ersetzt durch "25,00 Euro". 2) 2. QMS wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 2.1 wird die Angabe "240,00 DM" ersetzt durch "120,00 Euro". b) In Ziffer 2.2 wird die Angabe "400,00 DM" ersetzt durch "200,00 Euro". c) In Ziffer 2.3 wird die Angabe "240,00 DM" ersetzt durch "120,00 Euro". 3) 3. Kommission Apothekenbewertung wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 3.1 wird die Angabe "600,00 DM" ersetzt durch "300,00 Euro". b) In Ziffer 3.2 wird die Angabe "250,00 DM" ersetzt durch "125,00 Euro".

II.

In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Beschlossen: Berlin, den 8. November 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

Ausgefertigt: Berlin, den 11. Dezember 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

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