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DAZ-Umfrage: Positive Stimmen zum Apothekenurteil

BONN (im). Dass Apotheken künftig auch an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr öffnen dürfen, werten Apothekerinnen und Apotheker zum Teil als positiv, verweisen aber auch auf offene Fragen. Apotheken könnten ihr Dienstleistungsspektrum präsentieren, hieß es zum Beispiel auf unsere kleine Umfrage zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar. DAZ-Korrespondentin Susanne Imhoff-Hasse befragte die Kolleginnen und Kollegen.

Das Urteil ist eine Chance, sagte Apothekerin Barbara Schmitt, da die Apotheken Aktionen starten könnten, um auf diese Weise ihre Angebote für die Kunden und Patienten zu präsentieren. Die Angestellte der Martinus-Apotheke in Mainz bewertete die Entscheidung der Karlsruher Richter überwiegend als positiv, nannte in ihrer ersten Einschätzung aber auch Nachteile. Ihrer Ansicht nach betrifft dieses Urteil zumeist Innenstadt-Apotheken. Landapotheken, in deren Umgebung sich keine Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen beteiligen, könnten daher benachteiligt sein.

Auch Mehrbelastung

Auch wenn in der Zukunft die Öffnung der Apotheken an Sonntagen auf vier Tage pro Jahr begrenzt sei, sah sie eine gewisse Mehrbelastung der Mitarbeiter. Da dies zusätzlich zur "normalen" Dienstbereitschaft hinzu käme, könnte es in knapp besetzten Offizinen eng werden. Aus verschiedenen Apotheken wusste sie zu berichten, dass der Ausgleich für die Überstunden durch Freizeit nur schwer gelinge, was jedoch für Familien wichtig sei, während dagegen das Abgelten durch Geldmittel vermutlich kein Problem darstellen werde.

Ein wenig skeptisch äußerte sich Birgit Magerkord aus Essen. Die Leiterin der Turm-Apotheke hob die Freiwilligkeit der Regelung hervor. Wenn die Kollegin, die dies vor Gericht erstritt, öffnen wolle, solle sie dies tun, meinte sie. Magerkord sah wie die Mainzer Kollegin Mehrbelastungen auf die Offizin zukommen. Während es für große Apotheken eher kein Problem sein dürfte, sich an solchen Tagen zu beteiligen, sehe das für kleine und mittlere Apotheken anders aus.

Sie könne als Leiterin zwar ihre eigene Leistung einbringen, bei der Präsentation von Aktionen an solchen Tagen benötige sie dann jedoch ihre MitarbeiterInnen mit der Folge entsprechender Mehrkosten für die Apotheke. Nach Ansicht der Essenerin werden die Patienten voraussichtlich den Unterschied zu den normalen Sonntagsdiensten und konkret zur dort verlangten Notdienstgebühr von 1,53 Euro nicht verstehen.

Dienstleistung zeigen

Auch für Apothekerin Angela Kirr sind noch etliche Fragen offen. Die Angestellte der Fackeltor-Apotheke in Kaiserslautern findet die leichte Lockerung des Ladenschlussgesetzes grundsätzlich gut. Mit Blick auf die Pflege der Kundenbindung könne ein Apothekenteam zeigen, dass es für den Patienten und seine Bedürfnisse da ist. Hier stehe die Dienstleistung im Vordergrund, meinte die Rheinland-Pfälzerin. Allerdings stelle sich die Frage, ob sich verkaufsoffene Sonntage rechnen, wenn die übrigen Geschäfte überwiegend geschlossen sind. Unklar ist ihrer Meinung nach auch noch, wie dies mit den Diensten der regulär geöffneten Apotheken zu vereinbaren sei.

Gut fürs Image

Apotheker Michael Hass meint, dass "endlich" das verstaubte System ein wenig angegangen wird. Der Kollege, angestellt in der Potsdamer Park-Apotheke in Brandenburg, fand es immer schon unverständlich, dass in einem Center alle Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen durften, Apotheken bisher aber nicht. Angesichts vieler Bedrohungen für die Offizinen – allen voran die durch den Internethandel – wünschte er sich ein aktives Vorgehen der Apotheken.

Würden Apotheken heute zum Teil durch Versandhandel in Frage gestellt, könnten sie an solchen Tagen Kunden und Patienten persönliche Beratung und Service bieten. Für das Image sei dies eher positiv, meinte Hass. Da Patienten womöglich weniger Rezepte an solchen Tagen brächten, könnten Aktionen wie Blutzuckerbestimmungen vorbereitet werden und sich die Mitarbeiter unter Umständen mehr Zeit für Kranke und Kunden nehmen. "Ich denke, das kommt an", sagte der Kollege aus Brandenburg.

Darüber hinaus könnte man zum Beispiel in der Weihnachtszeit negativen Stimmen wie "alle haben geöffnet, nur die Apotheke nicht" begegnen. "Eine gute Sache", fasste er zusammen.

Dorfapotheke: was tun?

Nach Ansicht von Apothekerin Stefanie Voigt, Mitarbeiterin der brandenburgischen Apotheke Schönow in Schönow, ist zu unterscheiden, ob es sich um kleine Dorfapotheken handelt oder um große Einrichtungen in Städten. Fehlen entsprechende Einkaufszentren in der Umgebung, werde sich die Öffnung einer kleinen Landapotheke kaum lohnen, so ihre Einschätzung. Außerdem stelle sich die Frage, wie sich dies auf die turnusgemäß dienstbereiten Apotheken auswirke. Allerdings bewertete die Kollegin es als positiv, dass die Apotheken, in deren Umgebung alle Geschäfte am verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen, künftig öffnen können.

Andererseits seien Probleme nicht völlig auszuschließen, denn "wer arbeitet schon gern an Adventssonntagen?", gab sie zu bedenken. Grundsätzlich sah sie in dem Urteil aus Karlsruhe eine Stärkung des Image der Apotheke, da man die Beratung im Handverkauf und andere Dienstleistungen publik machen könne.

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