BVA-Info

BVA bereitet Tarife für Personal-Service-Agenturen vor

Der BVA will die Rahmen- und Gehaltstarifverträge auch auf arbeitslose Apothekenmitarbeiter ausdehnen, die künftig über die Personal-Service-Agenturen (PSA) der Arbeitsämter zeitlich befristet beschäftigt sind.

Die von der Bundesregierung beauftragte parteiunabhängige Kommission unter Leitung von VW-Personalchef Peter Hartz hatte Mitte August ein Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgelegt. Ein zentraler Bestandteil der Vorschläge ist die Einrichtung von PSA als eigenständige Organisationseinheiten der Arbeitsämter. Die Vermittlung in zeitlich begrenzte Jobs soll durch den so genannten "Klebeeffekt" dazu führen, dass Arbeitslose wieder in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden.

Keine Billigjobs auf Zeit für arbeitslose Apothekenangestellte

"Wir bieten der Bundesanstalt für Arbeit an, sich an unser Tarifsystem anzuschließen", so die Bundesvorsitzende des BVA, Monika Oppenkowski. "Der BVA will dazu beitragen, dass die von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen Agenturen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Dafür müssen jetzt die tariflichen Grundlagen geschaffen werden. Billigjobs auf Zeit für Apothekenangestellte wird es mit dem BVA nicht geben."

In einem Brief an Florian Gerster, Chef der Bundesanstalt für Arbeit, fordert der BVA die Bundesanstalt zu Verhandlungen über die entsprechenden Elemente des Rahmentarifvertrages auf. Wird ein Mitarbeiter zeitlich befristet in eine Apotheke vermittelt, muss er dort nach Ansicht des BVA zu den üblichen tariflichen Bedingungen beschäftigt werden. Die große Tarifkommission des BVA wird bei ihrer nächsten Sitzung Vorschläge für die Umsetzung erarbeiten.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.