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Patienten- und Verbraucherrechte: Schmidt will Patientenbeauftragten einsetzen

BERLIN (ks). Kurz vor der Bundestagswahl erklären nahezu sämtliche Parteien und Akteure des Gesundheitswesens, dass der Patient im Mittelpunkt aller Reformbemühungen stehen müsse. Das hören Patienten- und Verbraucherorganisationen natürlich gerne. Sie haben auch schon eine Vorstellung davon, wie die Rechte ihrer Klientel gestärkt werden können. So fordern sie für die nächste Legislaturperiode u.a. einen Patientenbeauftragten in der Bundesregierung. Eine Idee, die auch von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt unterstützt wird.

"Selbstbewusste Patienten und informierte Verbraucher sind die Basis für ein funktionierendes Gesundheitssystem", erklärte Edda Müller vom Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am 11. September in Berlin. Die rot-grüne Regierung habe bereits einiges zur Stärkung der Patientenrechte unternommen. Es sei eine "Novität" gewesen, dass die Politik überhaupt mit Vertretern der Patienten und Verbraucher das Gespräch suchte.

Auf diesen Anfängen müsse nun weiter aufgebaut werden, so Müller. So setzt sich der VZBV z. B. dafür ein, Behandlungsfehler in einem bundesweiten Medizinschadensregister systematisch zu erfassen. Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte bekräftigte zudem die Forderung, Patienten einen Platz in Entscheidungsgremien, wie etwa dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, einzuräumen.

Ministerin Schmidt ist ebenfalls überzeugt, dass in der rot-grünen Regierungszeit schon viel zur Stärkung der Patientenrechte unternommen wurde. In Kürze sollen nun auch Fallpauschalen im Krankenhaus für mehr Transparenz und damit für den Schutz von Patienten und Verbrauchern sorgen. Ebenso sollen künftig die Disease-Management-Programme der "Beliebigkeit und dem Zufall in der Behandlung" ein Ende setzen. Schmidt ist nach wie vor zuversichtlich, dass es trotz heftigen Widerstandes der Ärzteschaft gegen die Chroniker-Programme noch vor der Bundestagswahl zu Vertragsabschlüssen kommen werde.

Die Bestellung eines Patientenschutzbeauftragten nach dem Vorbild etwa des Behindertenbeauftragten, sei bereits im Wahlprogramm der SPD vorgesehen, erklärte die Ministerin. Dieser soll ein "Sprachrohr" der Patienten sein, bei dem alles Patientenorganisationen und Verbände ihre Ideen einbringen können. Das wichtigste für den Patientenschutz, so Schmidt, sei jedoch das Festhalten an der solidarischen Krankenversicherung. Nur diese könne gewährleisten, dass jeder das bekomme, was er brauche.

Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, sieht in Schmidts Forderung nach einem Patientenbeauftragten "eine Bankrotterklärung an sich selbst". Die Ministerin selbst sei dafür verantwortlich, "mehr Transparenz, mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung für die Versicherten und die Patienten" zu schaffen.

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