BVA-Info

Hochwasserkatastrophe in Sachsen: Arbeitnehmerrechte von der Flut unterhöhlt

Politiker und Kolumnisten aller Couleur loben in diesen Tagen die Welle der Hilfsbereitschaft, die sich im Verlauf der Jahrhundertflut entwickelt hat. Überall packten Freiwillige aus der näheren Umgebung und aus weit entfernten Bundesländern mit an. Ein Zeichen von Solidarität mit den Betroffenen, das in unserer Zeit nicht selbstverständlich schien. Leider mussten manche der Helfer feststellen, dass ihr Einsatz vom Arbeitgeber ungern gesehen wurde.

Schikanen der Arbeitgeber

Solches unsolidarisches Verhalten kommt auch in Apothekenkreisen vor: Ein BVA-Mitglied half mehrere Tage im Hochwassergebiet. Von der Stadt bekam sie eine Bescheinigung, mit der ihr Arbeitgeber Geld für die ausgefallene Arbeitszeit bekommen sollte. Doch dieser wollte davon nichts hören: Seine Angestellte solle dafür entweder Urlaubstage opfern oder die Stunden nacharbeiten.

An den BVA sind auch andere Einzelfälle herangetragen worden, wo Arbeitgeber ihre Angestellten falsch über finanzielle Auswirkungen informieren, sie zu unbezahlten Überstunden verpflichten oder ihnen sogar mit Kündigung drohen, weil sie während des Hochwassers ihren Arbeitsplatz nicht erreichen konnten.

Besonders folgender Fall ist ein Skandal: Ein BVA-Mitglied, das selbst evakuiert werden musste und wegen zerstörter Infrastruktur drei Tage lang nicht zur Arbeit kommen und auch nicht telefonieren konnten, soll jetzt seine Stelle verlieren. Unterstellt der Chef, seine Angestellte hätte die Katastrophe genutzt, um auf der faulen Haut zu liegen? Oder wurde da nur ein Vorwand gesucht, um eine ohnehin unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden?

BVA appelliert an Apothekenleiter

Der BVA appelliert an alle Apothekenleiter: Die Flut darf nicht als Ausrede dienen, die Arbeitnehmerrechte auszuhöhlen. Wenn Betriebe wegen Hochwasserschäden nicht öffnen konnten oder können, zahlt das Arbeitsamt an die betroffenen Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Wer aber Vollzeitarbeit verlangt, muss auch dafür Sorge tragen, dass seine Angestellten die volle Zeit bezahlt bekommen.

Und vor allem: Bestrafen Sie Ihre Mitarbeiter nicht für ihre solidarische Arbeit zum Wohl Dritter! Unsere Gesellschaft braucht solche Menschen. Vielleicht sind Sie selbst auch irgendwann auf ihre Hilfe angewiesen.

Zuletzt noch ein Blick nach Sachsen: Die Flut hat einmal mehr gezeigt, dass die sächsischen Apothekenangestellten ohne geltenden Tarifvertrag in Krisenzeiten schlechtere Karten haben. Der BVA fordert deshalb erneut den Sächsischen Apothekerverband auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.