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Bundesgesundheitsministerium: Aut idem – "nahe am Markt"

BONN (im). Die Bundesregierung verteidigt die neue Aut-idem-Regelung mit ihren Obergrenzen des unteren Preisdrittels. Dass dies quartalsweise neu bestimmt wird, sei "dem Marktgeschehen nahe", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch (SPD) im Bundestag in Berlin.

Auch an der "Fünferregel" (die fünf preiswertesten Arzneimittel, die abgabefähig nach aut idem sind) hält das Bundesgesundheitsministerium fest. Diese sei seinerzeit festgelegt worden, um im "äußerst vielfältigen deutschen Arzneimarkt" sicherzustellen, dass durch die neuen Auswahlbestimmungen die Therapiemöglichkeiten des Arztes nicht eingeschränkt werden und Patienten und Mediziner eine "hinreichende Arzneimittelauswahl" besitzen, erklärte Schaich-Walch auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Detlef Parr.

Die Planungssicherheit von pharmazeutischen Unternehmen sieht die parlamentarische Staatssekretärin durch die Tatsache, dass sich durch vierzehntägige Preisänderungen in der Folge die fünf preiswertesten Arzneimittel ändern können, nicht gefährdet. Das sei bei dem Gesetz bedacht worden, hieß es.

Im übrigen müsse die Bundesregierung dem Bundestag spätestens zum Ende des Jahres 2003 einen umfassenden Bericht über die Erfahrungen mit aut idem vorlegen, was seinerzeit so zum Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz beschlossen wurde. Der Bericht werde dann auch die Fünferregelung einbeziehen. Das Ganze könne man dann anschließend bei der Neuordnung des Arzneimittelmarkts im Rahmen einer großen Gesundheitsreform berücksichtigen, meinte Schaich-Walch.

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