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Aut idem: Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen auf der DIMDI-Int

BONN (bah/ck). Auf der Homepage des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sind unter www.dimdi.de die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (BÄK) kürzlich beschlossenen Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit (§ 129 Abs. 1a SGB V) vorveröffentlicht, wie der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in einer Meldung vom 2. September mitteilte.

Diese Vorveröffentlichung im Internet erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das laut BAH darauf hinweist, dass das DIMDI für die Vorveröffentlichung der Daten keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernimmt. Das BMG wiest zudem darauf hin, dass der BÄK die Hinweise im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.

Der BAH hatte nach eigenen Angaben mehrfach beim BMG interveniert und mit Blick auf den engen Zeitrahmen auf eine möglichst frühzeitige Veröffentlichung der BÄK-Hinweise gedrungen. Die GKV-Spitzenverbände werden laut BAH am 11. September 2002 die oberen Preislinien des unteren Preisdrittels für das vierte Quartal 2002 auf der Grundlage des Preis- und Produktstandes vom 1. September 2002 durch Veröffentlichung auf der BKK-Website (www.bkk.de/service/) am 11. September 2002 um 0.00 Uhr bekannt machen.

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