Pharmazeutisches Recht

Schleswig-Holstein: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfrag

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 24. Juni 2002 (aus GVBl. Schleswig-Holstein Nr. 9 vom 25. Juli 2002, Seite 162) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2127-7 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVOBl. Schl.-H. 1971 S. 464), zuletzt geändert durch Abkommen vom 17. Juni 1993 (GVOBl. Schl.-H. 1994 S. 118), wird zugestimmt. (2) Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Der Tag, an dem das Änderungsabkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist von der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 24. Juni 2002

Heide Simonis Ministerpräsidentin Heide Moser Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

(Den Text des Abkommens finden sie in DAZ/2002, Seite 2965 ff.)

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