Pharmazeutisches Recht

Mecklenburg-Vorpommern: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungs

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 19. Juli 2002 (aus GVBl. Meckl.-Vorp. Nr. 14 vom 31. Juli 2002, Seite 483) GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 212 - 12 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970, in der zuletzt durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 geänderten Fassung (GVOBl. M-V 1994 S. 500), wird zugestimmt. Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Änderungsabkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Schwerin, den 19. Juli 2002

Der Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff Die Sozialministerin Dr. Martina Bunge

(Den Text des Abkommens finden Sie in DAZ 24/2002, Seite 2965 ff.)

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