Pharmazeutisches Recht

Bayern: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 14. Juli 2002 (aus Bay. GVBl. Nr. 17 vom 31. Juli 2002, Seite 337)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 25. Juni 2002 dem am 20. Dezember 2001 unterzeichneten Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen zugestimmt.

Das Abkommen wird nachstehend bekannt gegeben. Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Art. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben werden.

München, den 14. Juli 2002

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber

(Den Text des Abkommens finden Sie in DAZ 24/2002, Seite 2965 ff.)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.