DAZ aktuell

Bundesversicherungsamt: Auseinandersetzung mit 27 Krankenkassen

(tmb). Die Aufrufe von Krankenkassen zum Bezug von Arzneimitteln bei ausländischen Versandapotheken sind bekannt, ebenso die Kostenerstattung für diese Arzneimittel durch manche Krankenkassen. Doch wird in der Apothekerschaft immer wieder gefragt, welche juristischen Konsequenzen dieses Verhalten für die Kassen hat, zumal sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Über den Stand der Dinge hat die Aufsichtsbehörde nun selbst Auskunft gegeben.

Das Bundesversicherungsamt steht zur Zeit mit 27 gesetzlichen Krankenkassen in aufsichts- bzw. sozialrechtlicher Auseinandersetzung bezüglich der Beachtung von § 43 AMG. Dies teilte die Behörde am 2. August auf eine Anfrage des Hamburger Apothekervereins mit. Gegenüber den Krankenkassen seien Beratungs- und Verpflichtungsbescheide ergangen. In vier Fällen sei die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch Sozialgerichte bestätigt worden.

Ein rechtskräftiges Urteil in der Hauptsache steht aber noch aus. Bis zu einem solchen Urteil, müsse "davon ausgegangen werden, dass sich die Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes noch nicht bei den Klägern durchgesetzt hat", heißt es in dem Schreiben des Amtes weiter. Über weitere Maßnahmen, die das Amt vor einer gerichtlichen Klärung ergreifen könnte, ist aus dem Brief dagegen nichts zu erfahren.

Die Aufrufe von Krankenkassen zum Bezug von Arzneimitteln bei ausländischen Versandapotheken sind bekannt, ebenso die Kostenerstattung für diese Arzneimittel durch manche Krankenkassen. Doch wird in der Apothekerschaft immer wieder gefragt, welche juristischen Konsequenzen dieses Verhalten für die Kassen hat. Über den Stand der Dinge hat die Aufsichtsbehörde nun selbst Auskunft gegeben. 

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