Pharmazeutisches Recht

Sachsen-Anhalt: Kostenordnung der AK

Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat auf ihrer Sitzung am 22. 05. 2002 aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe des Landes Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. 07. 1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. 07. 1996 (GVBl. LSA S. 220), folgende Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 16. 04. 1997, veröffentlicht in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) vom 08. 05. 1997, zuletzt geändert am 28. 11. 2001, beschlossen:

(1.) Das in § 1 Abs. 1 der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bezeichnete und als Anlage bei der Kostenordnung beigefügten Gebührenverzeichnis wird wie folgt erweitert: 4. Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im Sinne der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates 50,– Euro.

(2.) Die Änderung der Kostenordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der PZ in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 22. Mai 2002 beschlossene Änderung der Kostenordnung, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 24. 06. 2002 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.

Magdeburg, den 26. 06. 2002

Der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt G. Haese

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