Pharmazeutisches Recht

Hessen: Renten- und Anwartschaftserhöhung des Versorgungswerks

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2002 eine Rentenerhöhung um 2,5 % sowie eine Anwartschaftserhöhung um 1 % wie folgt beschlossen:

"Alle laufenden Renten, deren Zahlung vor dem 31. 12. 2001 begonnen hat, werden mit Wirkung vom 01. 01. 2003 um 2,5 % erhöht. Die zur Finanzierug dieser Leistungserhöhung benötigten Mittel in Höhe von DM 4 130 623,00 (A 2 111 954,00) werden im Geschäftsjahr 2002 der Überschussrücklage entnommen und in die Deckungsrückstellung überführt."

"Jedes Mitglied des Versorgungswerkes, dass zum 31. 12. 2001 noch keine Rente bezog, erhält eine Erhöhung seiner zum 31. 12. 2001 erreichten Rentenanwartschaft um 1 %. Die zur Finanzierung dieser Leistungserhöhung benötigten Mittel in Höhe von DM 9 329 699,00 (7 4 770 199,35) werden im Geschäftsjahr 2002 der Überschussrücklage entnommen und in die Deckungsrückstellung überführt."

Die Aufsichtsbehörde des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen hat mit Schreiben vom 09. 07. 2002 die Renten- und Anwartschaftserhöhung genehmigt.

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