Pharmazeutisches Recht

Hessen: Haushalts und Kassenordnung der LAK Hessen

Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

beschlossen von der Delegiertenversammlung am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, veröffentlicht in der PZ Nr. 42/1993, S. 3425 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21. November 2001.

Die Haushalts- und Kassenordnung der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 3 S. 2 werden die Worte "DM 10 000.-" durch "Euro 5000.-" ersetzt. In § 2 Abs. 3 S. 3 werden die Worte "DM 5000.-" durch " Euro 2500.-" ersetzt. In § 3 Abs. 4 S. 1 werden die Worte "DM 5000.-" durch " Euro 2500.- " ersetzt.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 20. Dezember 2001 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin

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