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Das ZL informiert: Aut idem 2002 – eine Herausforderung für Apotheker?

Das Zentrallaboratorium der deutschen Apotheker informiert: Die vorgesehene gesetzliche Regelung zu aut idem, die am 1. Februar 2002 auf der Tagesordnung des Bundesrates steht, sieht vor, dass im § 129 des fünften Sozialgesetzbuches der folgende Wortlaut angefügt wird: "In den Fällen der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel haben die Apotheken ein preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt."

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert vom Apotheker die Prüfung der Substitutierbarkeit eines Präparats in der Apotheke. Das ZL hat sich zum Ziel gesetzt, die Kolleginnen und Kollegen in dieser Fragestellung tatkräftig zu unterstützen. Dazu wurden bereits innerhalb des Hauses Schwerpunkte verändert, um kurzfristig Personalkapazitäten verfügbar zu machen. Die aktuellen Aktivitäten umfassen die Sammlung und Aufbereitung vorhandener und neuer Daten aus Ergebnissen eigener wissenschaftlicher Untersuchungen sowie von weiteren Daten, welche derzeit von betroffenen pharmazeutischen Unternehmen angefordert werden.

Es werden hier nicht nur bekannte Bewertungskriterien sondern auch aktuell diskutierte wissenschaftliche Konzepte einfließen. Dazu gehört beispielsweise das Biopharmazeutische Klassifizierungssystem (BCS), welches mittlerweile Eingang in europäische Leitlinien gefunden hat und eine weitere Möglichkeit einer differenzierten Bewertung wirkstoffgleicher Fertigprodukte erlaubt.

Den Wunsch der Kollegen nach möglichst einfachen Bewertungskriterien wird das ZL insofern Rechnung tragen, als kurzfristig eine Konzeption von Entscheidungshilfen erarbeitet wird. Die Ergebnisse der Arbeiten des ZL werden periodisch veröffentlicht und können die Apotheke bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der täglichen Praxis unterstützen.

Ebenso wie die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) ist das ZL der grundsätzlichen Überzeugung, dass ein Präparateaustausch unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten erfolgen muss. Kostengesichtspunkte dürfen hierbei nicht die primäre Rolle spielen.

Zur Ergänzung der publizierten Informationen wird das ZL Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die den Apotheker bei der praktischen Anwendung des gegebenen Datenmaterials unterstützen sollen.

Die Umsetzung der Aut-idem-Regelung erfordert vom Apotheker die Prüfung der Substituierbarkeit eines Präparats in der Apotheke. Das ZL hat sich zum Ziel gesetzt, die Kolleginnen und Kollegen in dieser Fragestellung tatkräftig zu unterstützen. Die aktuellen Aktivitäten umfassen die Sammlung und Aufbereitung vorhandener und neuer Daten aus Ergebnissen eigener wissenschaftlicher Untersuchungen sowie von weiteren Daten, welche derzeit von betroffenen pharmazeutischen Unternehmen angefordert werden.

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