DAZ aktuell

Kammerpräsident Metzger: Apotheken – für den Verbraucherschutz

BONN (im). Nach einem polemischen Beitrag in der neuen "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vom 30. Dezember gegen die Existenzberechtigung öffentlicher Apotheken, der dieser Zeitung eine Flut von Leserbriefen bescherte (siehe auch die Leserbriefe in DAZ 1/2 und in dieser Ausgabe), wurde dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK) Johannes Metzger in der Ausgabe der FAZ-Sonntagszeitung vom 13. Januar Raum gegeben, ein paar grobe Fehler zurecht zu rücken.

Metzger antwortete darin auf die Frage, warum Arzneimittel ausschließlich über Apotheken abgegeben werden müssten, mit dem Hinweis auf den Schutz des Verbrauchers. Nur aus diesen Gründen des Allgemeinwohls sei das Gesetz zu rechtfertigen, das die Arzneiabgabe auf Apotheken beschränke, sagte Metzger, der auch Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer ist.

Darüber hinaus wies er den Gedanken zurück, Medikamente sollten Verbraucher auch im Supermarkt kaufen können. Metzger nannte hier das Argument, dass Arzneimittel keine gewöhnliche Ware sind und ein für Laien nicht abschätzbares Nutzen-Risiko-Verhältnis besitzen.

Zudem räumte er mit dem Vorurteil auf, in den USA gebe es Medikamente im Supermarkt. Hier folgte die Differenzierung, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel dort nicht zu bekommen seien, allenfalls einige nichtverschreibungspflichtige Präparate. Gerade bei Medikamenten mit Missbrauchspotenzial sei die nationale Gesundheitsbehörde in Amerika "sehr viel strenger" als bei uns, so Metzger.

Gefragt, warum viele Arzneimittel hier apothekenpflichtig sind, kam der Hinweis auf die unerwünschten Wirkungen, über die nur Apotheker beraten könnten. Bei der Handelsspanne der Apotheker verwies Metzger auf deren degressiven Verlauf mit der Folge sinkender Spannen, weil die Arzneipreise seit Jahren stiegen. Eine garantierte Handelsspanne sei nötig, weil Apotheker als Freiberufler unter anderem mit dem Privatvermögen für ihr Tun hafteten. Insofern sei dies ein Honorar analog zu Ärzten oder Rechtsanwälten. Nur wenn der Staat ein Honorar garantiere, könne er den Pharmazeuten Pflichten auferlegen, die sich betriebswirtschaftlich nicht lohnten, wie etwa Nachtdienste.

Bei dem Vorschlag nach Aufhebung der Preisbindung nannte Metzger die USA als Beispiel für ein Land mit deregulierten Preisen, das trotzdem doppelt so hohe Arzneiausgaben wie Deutschland habe. Darüber hinaus spreche der Verbraucherschutz dagegen; einen insulinabhängigen Diabetiker etwa dürfe man keinesfalls dem freien Markt, der dessen Abhängigkeit ausnützen würde, ausliefern.

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