DAZ aktuell

Apotheken: Gleichstellung bereits gegeben

BONN (im). Krankenhausversorgende Apotheken sind nach dem Apothekengesetz den Krankenhausapotheken gleichgestellt. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung "keinen Handlungsbedarf", diesen Sachverhalt im Gesetz ausdrücklich zu verankern. Das antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch (SPD) vor kurzem auf eine Frage der Union im Bundestag.

Es sei die freiwillige Entscheidung der öffentlichen Apotheke, ob sie einen Versorgungsvertrag mit dem Wirtschaftsbetrieb Krankenhaus schließe oder nicht. Schaich-Walch verwies darüber hinaus auf die unterschiedlichen Zielsetzungen beider Apothekenarten.

Für krankenhausversorgende Apotheken als öffentliche Apotheken liege der wirtschaftliche Schwerpunkt in der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, während Klinikapotheken Teile ihres Wirtschaftsunternehmens seien. Daraus ergäben sich unterschiedliche konzeptionelle Strukturen, da sich Klinikapotheken im Fremdbesitz befänden und Mehrbesitz möglich sei, was beides per Gesetz für die öffentliche Apotheke ausgeschlossen sei.

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