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Plakataktion des Hartmannbundes: SPD-Politiker werfen Ärzten Geldgier vor

BERLIN (ks). Die gemeinsame Plakataktion des Hartmannbundes, des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte und des Verbandes Physikalischer Therapie unter dem Motto "Wahltag ist Gesundheitstag" bzw. "Wahltag ist Zahltag" hat bei SPD-Politikern empörte Reaktionen hervorgerufen.

Auf ihren Wartezimmer-Plakaten greifen die Ärzteverbände die rot-grüne Gesundheitspolitik scharf an (siehe Bericht DAZ Nr. 1/2, 2002, S. 26). Unter anderem fordern die Verbandsvertreter eine Aufteilung des Leistungskataloges in Grund- und Wahlleistungen. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Klaus Kirschner, erklärte, mit dieser Aktion zeigten die Ärzte ihre "Geldgier". Die Forderung der Verbände nach einer Aufteilung des Leistungskataloges bedeute für die Patienten nichts Gutes, sondern die Abkehr von der medizinisch notwendigen Vollversorgung. Den Vorschlag der Verbände, Versicherte sollten über Zusatzversicherungen für die Kosten leichterer Unfälle aufkommen, widerspreche eklatant dem Solidarprinzip der deutschen Krankenversicherung, erklärte Kirschner. Anstatt ihren "Honorarhunger" zu befriedigen, sollten die Verbandvertreter sich um die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung kümmern, so der SPD-Gesundheitsexperte.

Verunsicherung der Patienten

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hildegard Wester warf den Verbänden vor, sie missbrauchten Patienten für eigene Zwecke. Die Aktion diene nur dazu, mehr Geld ins System zu pumpen und verunsichere darüber hinaus die Patienten und Patientinnen. Zwar sei es legitim, dass Ärzte ihr Einkommen sichern wollen. Unerträglich sei es jedoch, wenn Patienten deshalb mehr Geld für die medizinische Versorgung ausgeben sollen und dies als Allgemeinwohlinteresse verkauft werde. Wester kritisierte auch den Slogan "Die Würde von Patient und Arzt und Zahnarzt wird angetastet": Wer so lamentiere, verabschiede sich als seriöser Gesprächspartner für die Diskussion um die notwendige Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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