DAZ aktuell

Bundesgesundheitsministerium: Hinweise für Preissenkungen

BONN (im). Das Bundesgesundheitsministerium hat Hinweise auf Preissenkungen bei Arzneimitteln als mögliche Folge des geplanten Sparpakets und der darin enthaltenen neuen Aut-idem-Regelung für Apotheker erhalten.

Der Staatssekretär des Ministeriums, Dr. Klaus Theo Schröder, schrieb vor kurzem an die SPD geführten Bundesländer. In dem Brief, der der DAZ vorliegt, heißt es, es lägen "Hinweise für die Absicht etablierter Hersteller vor, ihre Preise auf das untere Preisdrittel abzusenken". Womöglich würden die Hersteller von aut-idem-fähigen Arzneimitteln mit Reduzierungen nachziehen, ähnliche Reaktionen habe es damals bei der Einführung von Festbeträgen gegeben. Schröder vermutet, dass künftig viele Ärzte bevorzugt Arzneimittel mit Preisen im unteren Drittel verschreiben und damit aut idem durch Apotheker ausschließen.

Wie mehrfach berichtet, soll aut idem in einer reglementierten Form kommen, die eine Auswahl durch Pharmazeuten unter anderem verhindert, wenn Mediziner bereits preiswert verordnen. Nach Ansicht des Staatssekretärs sprechen für die Einschätzung, dass die Ärzte künftig preiswert verschreiben und so die Auswahl durch Apotheker ausbooten, die zu erwartenden massiven Maßnahmen der Firmen, ihre Preissenkungen werbewirksam zu publizieren, zudem würden die Mediziner voraussichtlich über ihre Praxissoftware dahingehend informiert. Beides nannte er als Hinweis, um Befürchtungen zu entkräften, durch aut idem werde es zu Complianceproblemen kommen.

Nach Ansicht von Schröder hat der Gesetzgeber "alles getan, um im Falle eines generellen Aut-idem die Kontinuität der Arzneimitteltherapie im Einzelfall zu gewährleisten und Compliance-Probleme zu minimieren".

Ein grundsätzliches Problem bei der Patiententherapietreue, das zudem nur bei Dauerverordnungen in Betracht käme, sieht Schröder nicht. "Dass Patienten in Einzelfällen die Arzneimittelabgabe des Apothekers monieren, wäre nichts Neues und ist zum Beispiel hinsichtlich der Abgabe von Import-Arzneimitteln bereits bekannt", heißt es dazu lakonisch im Brief des Staatssekretärs an die Bundesländer.

Zur Haftung

Darin geht er auch auf die Haftung ein. Für Schäden aufgrund einer fehlerhaften Therapieentscheidung des Arztes trage der Mediziner die Verantwortung. In die Therapie des Arztes griffen Apotheker auch bei der Auswahl zwischen mehreren wirkstoffgleichen Arzneimitteln nicht ein, eine solche Auswahl sei in der Regel nicht therapierelevant. In Ausnahmefällen könne ein Arzt zudem den Ersatz des Präparats durch Pharmazeuten untersagen.

Gleiche Indikation

Apotheker trügen bereits heute die haftungsrechtliche Verantwortung dafür, dass der durch die Verordnung vorgegebene Auswahlrahmen eingehalten werde. Im übrigen habe der Gesetzgeber klar gestellt, dass künftig aut idem nur in Betracht komme, wenn das abgegebene Arzneimittel im gleichen Indikationsbereich zugelassen sei.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Hinweise auf Preissenkungen bei Arzneimitteln als mögliche Folge des geplanten Sparpakets und der darin enthaltenen neuen Aut-idem-Regelung für Apotheker erhalten. In einem Brief des Staatssekretärs des Ministeriums, Dr. Klaus Theo Schröder, heißt es, es lägen "Hinweise für die Absicht etablierter Hersteller vor, ihre Preise auf das untere Preisdrittel abzusenken"

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.