Pharmazeutisches Recht

Saarland: Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Abkommens zur Ändcerung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Vom 26. Juni 2002 (aus ABl. Saarland Nr. 33 vom 11. Juli 2002, Seite 1306)

Aufgrund des § 2 des Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 926) wird bekannt gemacht:

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ist gemäß Artikel II am 1. Februar 2001 in Kraft getreten.

Saarbrücken, den 26. Juni 2002 Die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Dr. Regina Görner

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