Pharmazeutisches Recht

Gebührenordnung der LAK

Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 27. April 2002 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 27. Mai 2002 genehmigte Satzungsänderung beschlossen:

Artikel I

Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer in der Fassung vom 10. November 2001 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird Satz 1 um eine neue Nr. 5. und 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz erhebt folgende Gebühren: 1. ... 2. ... 3. ... 4. ... 5. für die Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung Euro 10 bis Euro 100,–

2. Artikel II

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mainz, den 20. Juni 2002 Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

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