Pharmazeutisches Recht

Rheinland-Pfalz: Satzungsänderung der LAK

Aufgrund des § 14. Abs. 1 und Abs. 2 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979, S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBI. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 10. November 2001 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 4. Februar 2002 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.

Artikel I

Die Hauptsatzung der Landesapothekerkammer in der Fassung vom 9. November 1996 wird wie folgt geändert. 1. § 4 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: In der Nr. 8 werden die Worte zu "fördern" durch die Worte: "durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen" ersetzt.

2. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden das Wort "Regierungsbezirken" und die Parenthesen davor und danach gestrichen.

3. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 wurde wie folgt geändert: Nach den Worten "des Finanzausschusses" wird das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt, nach den Worten "des Weiterbildungsausschusses" wird das Wort "und" durch das Wort "sowie" ersetzt, nach den Worten "des Fortbildungsausschusses" werden die Worte "und der Zertifizierungskommission" angefügt.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mainz, den 19. Juni 2002 Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

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