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Bundesrat stimmt zu: Buchpreisbindungsgesetz verabschiedet

BERLIN (br/daz). Der Bundesrat hat am 12. Juli 2002 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen sein Einverständnis gegeben.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 14. Juni 2002 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ausgearbeitete Gesetz beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Das Gesetz sichert einen leistungsfähigen Markt für Bücher und die Existenz einer flächendeckenden Anzahl auch kleinerer Buchhandlungen. Alle Bücher sind und bleiben überall zu gleichen Preisen erhältlich."

Das Gesetz verpflichtet die Buchhändler, den vom Verlag festgesetzten Preis einzuhalten. Bislang basierte diese Preisbindung auf freiwilligen Absprachen zwischen den Verlagen und Buchhändlern. Die Europäische Kommission hat dies bei Büchern jedoch als Verstoß gegen das Kartellverbot angesehen. Das Gesetz stellt nun die Preisbindung bei Büchern auf eine europarechtlich sichere Basis.

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