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Neues Jugendschutzgesetz: Keine Zigaretten für Jugendliche unter 16 Jahren

BERLIN (bmg/ks). Am 21. Juni hat der Bundesrat den Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Die neuen Verbotsvorschriften sollen Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums schützen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Zustimmung des Bundesrats zu dem neuen Gesetz, das insbesondere ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vorsieht. Dieses Verbot unterstreiche eines der wichtigsten Gesundheitsziele, erklärte die Ministerin.

Wer künftig Zigaretten an unter 16-Jährige verkauft, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro belegt werden. Das Gesetz bestimmt weiterhin, dass Zigarettenautomaten innerhalb der nächsten vier Jahre so gesichert werden müssen, dass Kinder und Jugendliche ihnen keine Zigaretten mehr entnehmen können (z. B. durch Chipkarten, auf denen das Alter des Benutzers gespeichert ist). Auch die Kinowerbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren wird nun eingeschränkt: Sie ist in Zukunft verboten in Vorstellungen vor 18 Uhr.

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