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E-Commerce: Pieck unbeirrt contra Versandhandel

FRANKFURT/MAIN (ri). Anlässlich der Forum-Veranstaltung "Die Zukunft der Apotheke" am 18. Juni 2002 in Frankfurt argumentierte der ehemalige ABDA-Jurist Dr. Johannes Pieck Ų dabei insbesondere an die Adresse seines Vorredners Schorn gewandt Ų gegen die Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln.

Schorn für Versandhandel

Zunächst hatte Ministerialrat Dr. Gert H. Schorn, Referatsleiter im Gesundheitsministerium, in seiner Rede den E-Commerce mit Arzneimitteln befürwortet. Nach seiner Ansicht ist der Versandhandel mit Arzneimitteln unabwendbar, zumal sich Deutschland im Kontext der Europäischen Union nicht isolieren könne. Schorn, der betonte, die Apotheker "fit für die Zukunft" machen zu wollen, verwahrte sich gegen eine emotional geführte Diskussion. Die allem Anschein nach wohl sehr erfolgreich gegen den Arzneimittelversandhandel gerichtete Unterschriftenaktion "Pro Apotheke" ließ Schorn in seiner Meinung unbeirrt.

Positiv reagierten die Teilnehmer der Veranstaltung auf den Redebeitrag von Pieck. "Natürlich habe ich viele Feinde, wer keine haben will, muss Apotheker oder Buchhalter werden", zitierte Pieck ironisch gleich zu Beginn seiner Rede den Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, um fortzufahren, dass Reich-Ranicki irre, da das Apothekenwesen heutzutage viele Gegner habe.

Pieck sah sich nach eigener Aussage durch seine langjährige Tätigkeit bei der ABDA legitimiert, sich an der aktuellen Debatte zum Versandhandel zu beteiligen und stellte den modischen Trend, das System "zu hinterfragen" mit mildem Spott selbst in Frage: "In Zeiten als alle von E-Commerce geradezu besoffen waren, hat man das genutzt, um den Versandhandel über dieses Thema einzuspeisen."

Der immer wieder vorgetragenen Behauptung, dass der Versandhandel im Rahmen der Europäischen Union ohnehin kommen müsse, widersprach Pieck: "Fakt ist, dass der Versandhandel in Großbritannien und in den Niederlanden erlaubt ist, sonst aber in keinem Land der EU."

Man müsse diese Erlaubnis im Zusammenhang mit der Relation zwischen Liberalität und ordnungspolitischer Strenge sehen. So sei im Vereinigten Königreich der Fremd- und Mehrbesitz schon vor der Einführung des Versandhandels erlaubt gewesen, und in den Niederlanden sei nach Zeiten, während derer man still den Mehrbesitz genossen habe, nun ebenfalls der Fremdbesitz erlaubt.

Fakt sei auch, dass eine Zustellung von Medikamenten in Deutschland heute schon "im begründeten Fall erlaubt" sei und somit in der juristischen Terminologie ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" bestehe. Pieck verwies auf mehrere Verfahren gegen DocMorris, entscheidend sei jedoch das Hauptverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Pieck selbst mochte in diesem Zusammenhang keine Prognose wagen, betonte jedoch, dass es bei einer Aufhebung des Verbotes nicht um ein lokales Verbot gehe, das auf Deutschland beschränkt bleibe.

Versandhandel nur vordergründig ein Motiv

Die Versandhandelsdiskussion ist nach Auffassung von Pieck nur ein Vorwand, der die wahre Motivation, nämlich die Ausnutzung der noch bestehenden Preisunterschiede der Arzneimittel in der EU, verschleiern solle.

Tatsächlich seien die Kassen daran interessiert, ihre Rolle vom Payer zum Player neu zu definieren. "Herr Lauterbach, der am Ohr der Ministerin sitzt, hat schon frühzeitig gesagt, dass die Kartelle von Ärzten und Apothekern gebrochen werden müssen."

Außerdem missbilligte der Jurist die derzeit immer wieder angeführte Logik der Regierenden: "Bloß weil es gegen das Versandhandelsverbot vereinzelte, aber signifikante Verstöße gibt, kann man als Gesetzgeber nicht sagen, dass das Verbot deswegen aufgehoben werden muss!"

Im Hinblick auf das Ministerium registrierte Pieck, dass das "Referat für Apothekenwesen" stillschweigend zum Referat für "Apothekenwesen und E-Commerce" mutiert sei. Im Übrigen sei es zwar für die Augen der Öffentlichkeit ein geschickter Schachzug von Ministerin Ulla Schmidt, sich offen für Argumente zu geben und immer wieder auf den Runden Tisch – laut Pieck "ein ordnungspolitisch gefährliches Möbel" – zu verweisen, aber er könne dieser Einrichtung "keinen Respekt zollen." Beim Runden Tisch sei der entscheidende Punkt, welche Institutionen dabei nicht präsent seien und welche mit Mehrfachstimmrecht ausgestattet seien.

Verräterisch sei es auch, wenn die Ministerin zwar sage, dass sie keine "Rosinenpickerei" dulden möchte, gleichzeitig aber nicht von "gleichen Bedingungen für alle" im Falle einer Einführung des Versandhandels, sondern lediglich von einem "fairen Wettbewerb" spreche. Im Hinblick auf seinen Vorredner Schorn, der sich über das unfaire Gebaren der Apothekervertreter in der Diskussion um den Versandhandel beklagte, analysierte Pieck, dass es wohl sehr unterschiedliche Vorstellungen von "Fairness" gebe.

Kein Grund zur Systemveränderung!

Nachdem Pieck kurz die Vorteile des bestehenden Apothekenwesens rekapitulierte (Festpreise, Bereitschafts- und Botendienst in begründeten Fällen, vollsortiertes Warenlager, soziale Komponente, immer besser werdende Beratung etc.) betonte er, dass es angesichts der erwiesenen Funktionsfähigkeit des Systems keinen Grund gebe, etwas zu verändern – die paar Internet-Freaks, die es gebe, könnten kein Maßstab für das Handeln des Bundesministeriums sein.

Die Befürchtung, dass es im Falle einer Einführung des Versandhandels eben nicht zu gleichen Wettbewerbsbedingungen komme, machte der Redner konkret an den Preisen fest. So wusste er zu berichten, dass die Ministerin angesichts der ausländischen Konkurrenz die Arzneipreise freigeben möchte: "Da aber in anderen Ländern die Herstellerpreise vom Staat diktiert werden, muss in dieser Frage eine Gleichstellung des Preiswettbewerbes stattfinden: Entweder alle Länder geben die Preisgestaltung gemeinsam frei oder alle erlassen Vorschriften." Von einer Gleichstellung könne auch keine Rede sein, wenn dort Ketten-Apotheken existierten. Letztlich stelle der Versandhandel keine Liberalisierung, sondern eine Systemsprengung dar.

Der Jurist stellte die Vorstellung von Ulla Schmidt, wonach auch Versandapotheken Notdienst machen sollten, als "Höhepunkt an Theorie" dar. Die von der Ministerin angenommene Prozentzahl von acht Prozent Umsatzeinbußen, die den Apotheken durch den Versand entstünden, hielt Pieck keineswegs für vernachlässigbar, sondern bezeichnete diese Zahl als "überlebensgefährdend", zumal der Versandhandel vermutlich nur die teuren Medikamente ausliefere: "Dann würde die Renditesituation zusammenbrechen. Diese Form der Rosinenpickerei ist unzumutbar!" Auch eine Drehung der Arzneimittelpreise werde keine Lösung bringen. Vielmehr gebe es im Bereich der Arzneimittelpreise bei der Einführung des Versandhandels einen Neuregelungsbedarf.

ABDA-Politik unterstützenswert

Zum Abschluss seiner Rede beurteilte der ehemalige Sprecher der ABDA-Geschäftsführer die Politik der Standesorganisation als positiv. "Wenn es immer heißt, die ABDA möge agieren, statt immer nur zu reagieren, dann frage ich mich, in welche Richtung agiert werden soll. Dieses Gerede, dass sie sich konstruktiv verhalten soll, wird von den Politikern permanent einfach deshalb in den Raum gestellt, weil denen der Widerstand der ABDA natürlich nicht gefällt!".

Pieck rief dazu auf, die Standesorganisation bei der Verteidigung des gut funktionierenden Apothekenwesens zu unterstützen und lobte in diesem Zusammenhang auch die Unterschriftenaktion "Pro Apotheke".

Anlässlich der Forum-Veranstaltung "Die Zukunft der Apotheke" am 18. Juni 2002 in Frankfurt argumentierte der ehemalige ABDA-Jurist Dr. Johannes Pieck – dabei insbesondere an die Adresse seines Vorredners Schorn gewandt – gegen die Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln. Zunächst hatte Ministerialrat Dr. Gert H. Schorn, Referatsleiter im Gesundheitsministerium, in seiner Rede den E-Commerce mit Arzneimitteln befürwortet. Nach seiner Ansicht ist der Versandhandel mit Arzneimitteln unabwendbar, zumal sich Deutschland im Kontext der Europäischen Union nicht isolieren könne. 

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