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Änderung des Apothekengesetzes: Impfstoffe auch weiterhin aus der Apotheke

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat sich ebenso wie der Bundestag dafür ausgesprochen, Impfstoffe im Apothekenvertriebsweg zu belassen. Ursprünglich hatten die Fraktionen der Regierungskoalition in ihrem Antrag auf Änderung des Apothekengesetzes vorgesehen, dass Ärzte, Gesundheitsämter und Kliniken Impfstoffe künftig direkt vom Großhandel beziehen können. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte hiergegen Bedenken und empfahl, diese Neuerung zu streichen.

Der Bundestag hatte bereits am 15. Juni beschlossen, der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zu folgen. Der Bundesrat schloss sich dieser Entscheidung am 21. Juni an. Die Gegner des rot-grünen Änderungsantrags hatten argumentiert, dass die zum Teil wärmeempfindlichen Impfstoffe besonders gelagert und transportiert werden müssten – aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sei es daher vorzuziehen, den bewährten Vertriebsweg über die Apotheke beizubehalten. Auch die Behauptung, direkte Vertriebswege könnten Kosten sparen, sah der Vermittlungsausschuss als nicht erwiesen an.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes Hermann Stefan Keller zeigte sich über die Beschlussfassung erleichtert: "Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Arzneimittelsicherheit, der auch Auswirkungen auf die Versandhandelsdiskussion haben wird". Der Gesetzgeber habe erkannt, dass es sich bei Arzneimitteln nicht um gewöhnliche Handelsware handle, sondern ein besonderer Bedarf für Prävention und Verbraucherschutz bestehe.

Andere Änderungen im Apothekengesetz bleiben bestehen

Mit der Änderung des Gesetzes wurde auch eine Rechtsgrundlage für Modellversuche zur Erprobung der Gesundheitskarte geschaffen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kündigte an, noch in diesem Jahr mit ersten Projekten starten zu wollen. Zudem sieht das Gesetz eine Teilöffnung von Krankenhausapotheken für den ambulanten Bereich vor.

Auch für anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen gelten neue Regelungen: Sie dürfen nun von der herstellenden Krankenhaus- oder öffentlichen Apotheke direkt an den behandelnden Arzt abgegeben werden. Weiterhin bestimmt ein neuer § 12 a Apothekengesetz, dass Apotheken verpflichtet werden, mit Heimträgern schriftliche Versorgungsverträge zu schließen. Zur Wirksamkeit eines solchen Vertrages bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde. Das Recht des Heimbewohners auf die freie Wahl seiner Apotheke soll dabei explizit bewahrt bleiben.

Das Gesetz bedarf nun noch der Ratifizierung durch den Bundespräsidenten. Es tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der Bundesrat hat sich ebenso wie der Bundestag dafür ausgesprochen, Impfstoffe im Apothekenvertriebsweg zu belassen. Ursprünglich hatten die Fraktionen der Regierungskoalition in ihrem Antrag auf Änderung des Apothekengesetzes vorgesehen, dass Ärzte, Gesundheitsämter und Kliniken Impfstoffe künftig direkt vom Großhandel beziehen können. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte hiergegen Bedenken und empfahl, diese Neuerung zu streichen. 

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