Pharmazeutisches Recht

Europäisches Arzneibuch

Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch Ų 2. Nachtrag zur 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches Ų Vom 27. Mai 2002 (aus BAnz. Nr. 103 vom 8. Juni 2002, Seite 12 403).

Die Europäische Arzneibuch-Komission hat am 21. November 2000 beschlossen, dem Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates den 1. Juli 2002 als Termin für die Übernahme des 2. Nachtrags zur 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (Englisch: "European Pharmacopoeia – Supplement 4.1", Französisch: "Pharmacopeé Europeénne – Addendum 4.1") in den Vertragsstaaten zu empfehlen.

Der Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates hat am 22. November 2001 mit der Resolution AP-CSP (01) 5 den 1. Juli 2002 als Termin für die Übernahme des 2. Nachtrags zur 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in den Vertragsstaaten des oben genannten Übereinkommens festgelegt.

Es ist vorgesehen, den 2. Nachtrag zur 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs unter Beteiligung der Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache zu übersetzen und anschließend als geltende Norm bekannt zu machen.

Die neuen, revidierten oder korrigierten Monographien und andere Texte des 2. Nachtrags zur 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sind in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Juli 2002 vorläufig anwendbar.

Bonn, den 27. Mai 2002 113-5091-11 Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag Dr. Pabel

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