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Bundesversicherungsamt: Keine Kostenerstattung, wenn Arzneimittel bei DocMorris

BONN/BERLIN (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn geht nun verstärkt gegen Krankenkassen vor, die den Arzneimittelbezug ihrer Versicherten über die niederländische Internetapotheke DocMorris unterstützen. Mit Unterlassungsbescheiden sollen die Kassen davon abgehalten werden, bei ihren Versicherten für DocMorris zu werben und die Kosten für dort erworbene Medikamente zu erstatten.

Der zuständige Abteilungsleiter des BVA sagte der DAZ, dass derzeit 30 Aufsichtsverfahren gegen Ersatz- und Betriebskrankenkassen laufen. Die Verfahren befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Einige der Krankenkassen haben bereits Rechtsmittel gegen den Behördenbescheid eingelegt.

In drei bis vier Wochen wird es voraussichtlich zum ersten Gerichtstermin kommen. In diesem wird zunächst nur darüber entschieden, ob der Widerspruch der Krankenkasse gegen den Bescheid aufschiebende Wirkung entfaltet, bis eine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist. Dies wird dann geschehen, wenn das zuständige Gericht die größeren Sieg-Chancen bei den Krankenkassen sieht. Verliert das BVA den Streit in erster Instanz, bedeutet dies also, dass die Kassen ihren Versicherten weiterhin die Kosten für Versandarzneien erstatten dürfen. In diesem Fall will die Behörde jedoch in die 2. Instanz gehen. In spätestens sechs bis acht Wochen soll dann entschieden sein, ob ein Musterstreitverfahren durchgeführt wird.

Der Abteilungsleiter erklärte, solange § 43 Arzneimittelgesetz das Versandhandelsverbot vorschreibe, werde er gegen Kassen vorgehen, die hiergegen verstoßen. Allerdings hat er seine Bedenken, ob das deutsche Gesetz auch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird. Es sei nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Europa-Richter in dem Gesetz eine unzulässige Konkurrentenschutznorm erkennen, so der Abteilungsleiter.

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