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Pharmaverband BPI: Runder Tisch: Rück- und Ausblicke

BERLIN (ks). Der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Leben gerufene "runde Tisch im Gesundheitswesen" beschäftigte sich mit einer Vielzahl von Themen. Dazu zählten etwa auch der Arzneimittelversandhandel und die Bewertung des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln. Im April hat der runde Tisch seine Arbeit offiziell beendet Ų doch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) will sich mit den perspektivischen Themen auch über die laufende Legislaturperiode hinaus beschäftigen.

Die BPI-Vertreter, die in verschiedenen Arbeitsgruppen des runden Tischs tätig waren, erläuterten anlässlich der Hauptversammlung des BPI am 4. Juni in Berlin welche Ziele sie für ihren Verband verfolgt haben.

Kriterien für die Nutzenbewertung von Me-toos

Manfred Kreisch von der Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. zeigte die Kontroversen um eine Bewertung des therapeutischen Zusatznutzens von Arzneimitteln auf. Er stellte klar, dass es bei dieser vierten Hürde nicht um die Verkehrsfähigkeit eines Präparates, sondern die Erstattungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehe.

Was die Kassen mit der Einführung einer solchen zusätzlichen Hürde wollten, sei klar: Me-Toos ohne erwiesenen Zusatznutzen sollen von echten Arzneimittelinnovationen unterschieden werden. Diese Bewertung soll ihrer Vorstellung nach unmittelbar im Anschluss an die Zulassung durch ein unabhängiges Institut bzw. ein vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen benanntes Gremium erfolgen. Die Ergebnisse sollen dann an die Festbetragsstelle der GKV weitergeleitet werden, die eine Preisbildung in zwei Kategorien vornimmt. Höhere Preise sollen nur bei echten Innovationen gerechtfertigt sein.

Dem BPI geht es Kreisch zufolge nun darum, die Nutzenkriterien, anhand derer die Arzneimittel bewertet werden sollen, patientenorientiert zu gestalten. Zudem müsse ca. drei bis fünf Jahre nach Zulassung auf Basis neuer Studien abermals eine Bewertung durchgeführt werden. Dabei müsse auch eine sektorübergreifende Betrachtung stattfinden und die Ergebnisse als Marktinformation freigegeben werden.

Arzneiversand geht Harmonisierungsarbeit voraus

Thomas Brauner vom BPI stellte klar, dass sich die Beteiligten des runden Tischs nach der letzten Sitzung "mitnichten für einen Internetversandhandel mit Medikamenten ausgesprochen haben". Vielmehr lautete die Empfehlung, zunächst die notwendige Harmonisierungsarbeit zu leisten, bevor weiter über einen Versand nachgedacht werden könne.

Mit Blick auf Europa bestehe Harmonisierungs- und Klärungsbedarf zu einer Reihe von Fragen z. B. hinsichtlich des Zulassungsstatus von Arzneimitteln, der Verkehrsfähigkeit, der Selbstmedikation und Apothekenpflicht, der Arzneimittelpreisverordnung, dem Fremd- und Mehrbesitzverbot oder dem elektronischen Rezept. Brauner betonte, dass es dem BPI und auch anderen Vertretern am runden Tisch darum gegangen sei, Ministerin Schmidt auf all dies hinzuweisen, bevor es vorschnell zu einer Gesetzesänderung komme.

Finanzströme und Prävention

Auch Fragen zur Stärkung der GKV-Finanzen werden die BPI-Mitglieder weiterhin beschäftigen. So könnten etwa prozentuale Zuzahlungen oder Zuzahlungen bei allen Leistungen – nicht nur bei Arzneimitteln – die Kassen entlasten. Ebenso will sich der BPI weiterhin für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel und die Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen aus dem GKV-Katalog einsetzen. Nicht zuletzt hat sich der Verband auch die Gesundheitsförderung und Prävention zum Thema gemacht.

Es handle sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nur gemeinsam zu lösen sei, erklärte Karl-Heinz Adler von der Hermal Kurt Herrmann GmbH & Co. Die Industrie will sich für einen Ausbau sowohl der Primär- als auch der Sekundär- und Tertiärprävention stark machen. Ein Engagement der Pharmaindustrie auf diesem Gebiet könnte nebenbei auch das Image der Branche aufpolieren.

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