Pharmazeutisches Recht

Sachsen-Anhalt: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 25. April 2002 (aus GVBl. Sachs.-Anhalt Nr. 27 vom 30. April 2002, Seite 240)

Artikel 1

(1) Dem am 20. Dezember 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970, zuletzt geändert durch Abkommen vom 17. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 729), wird zugestimmt. (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Magdeburg, den 25. April 2002

Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt, Schaefer Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Höppner Die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Kuppe

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