BVA-Info

Sachsen: Mangelnde Tarifbindung macht Arbeitsverträge angreifbar

Die Reform des Schuldrechts, die in diesem Jahr in Kraft getreten ist, wirkt sich gravierend auf die Arbeitsverträge in sächsischen Apotheken aus. Da in Sachsen seit Jahren keine Tarifbindung mehr gegeben ist, sind fast alle Verträge angreifbar.

Viele Arbeitsverträge sind unwirksam

Wegen der veränderten Rechtslage sind vor allem Ausschlussklauseln, Rückzahlungsklauseln sowie Bestimmungen über Vertragsstrafen und die pauschale Abgeltung von Überstunden vielfach unwirksam. Der BVA hatte kürzlich seine sächsischen Mitglieder aufgerufen, ihre Arbeitsverträge zur Überprüfung einzusenden.

Kritisch ist zum Beispiel die gängige Formulierung "im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages". Weicht ein solcher Vertrag dann nur in einer Bestimmung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ab, kann das ganze Vertragsgefüge angegriffen werden. Juristen sprechen in diesem Fall vom Tatbestand der "unangemessenen Benachteiligung" nach § 307 Abs. 1. S. 2 BGB.

Bezieht sich der Arbeitsvertrag nicht auf den Tarifvertrag als Ganzes – d. h. auf Gehalts- und Rahmentarifvertrag –, so kann er nicht als "grundsätzlich ausgewogen" angesehen werden. Generell bedeutet das: Die Arbeitgeber können sich in Verträgen nicht länger die für sie günstigen "Rosinen" aus den tariflichen Bestimmungen herauspicken.

BVA prüft Verträge

Verträge, die vor 2002 abgeschlossen wurden, können aber erst ab Januar 2003 angefochten werden. Der BVA wird bis dahin seine Überprüfung der sächsischen Arbeitsverträge fortsetzen. Dass dem Aufruf schon zahlreiche BVA-Mitglieder gefolgt sind, zeigt: Der Unmut der Apothekenmitarbeiter in Sachsen über ihre Arbeitsbedingungen ist groß! Wer seit Jahren von den bundesweiten Tariferhöhungen ausgeschlossen wurde, dessen Beziehung zum Arbeitgeber ist verständlicherweise gespannt.

Für die sächsischen Apothekenangestellten gilt jetzt das Motto: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt". Und die Apothekenleiter sollten sich bei ihrem Tarifverband, dem Sächsischen Apothekerverband (SAV), dafür bedanken, dass er sie durch seine Verweigerungstaktik in diese Situation der Rechtsunsicherheit gebracht hat.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.