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Punktefortbildung – zunächst nur für Ärzte, jetzt auch für Apotheker

In vier Kammerbezirken und in den Krankenhäusern können nun auch Apotheker Punkte für ein Fortbildungszertifikat sammeln. In den übrigen Kammern ist die Meinungsbildung in vollem Gange. Da man bekanntlich aus den Erfahrungen anderer lernen kann, wird nachfolgend ein Überblick über die Ansätze der Vordenker der zertifizierten Punktefortbildung, nämlich der Ärztekammern, gegeben. Die Zertifizierung von ärztlicher Fortbildung wird chronologisch aufgearbeitet [1] und die praktische Umsetzung vor Ort am Beispiel des Fortbildungszertifikates der Ärztekammer Berlin [2, 3, 4] erläutert.

Initiative aus Niedersachsen

Die Fortbildungspunkte beschäftigen nicht mehr nur die Ärzte, sondern auch die Apotheker. Als erste Berufsorganisation verabschiedete im März 2001 die Apothekerkammer Niedersachsen ihre Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates. Es folgten im April die Bayerische Landesapothekerkammer, im August die Landesapothekerkammer Hessen und im Dezember 2001 die Landesapothekerkammer Thüringen (Tab. 1).

Auch die Krankenhausapotheker nahmen sich des Themas an. Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) setzte die Richtlinie für eine Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie 2001 in Kraft. Alle übrigen Landesapothekerkammern führen, wie in Westfalen-Lippe, Modellprojekte durch oder befinden sich in der Meinungsbildung. Die überwiegende Mehrzahl geht mit der zertifizierten Punktefortbildung in diesem Jahr an den Start.

Die Bundesapothekerkammer zieht nach

Die niedersächsische Initialzündung blieb auf Bundesebene nicht ohne Wirkung. Nach den Erfahrungen in der Weiterbildung und mit den QM-Systemen war schnell klar, dass auch für die Punktesysteme der Kammern ein Goldstandard oder zumindest ein roter Faden geschaffen werden musste. Analog zur Musterweiterbildungsordnung und zur Mustersatzung für das Qualitätsmanagement der Deutschen Apotheken wurde unter Federführung der Bundesapothekerkammer ein einheitliches, solides Fundament für die Punktefortbildung entwickelt.

Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikates wurden am 6. November 2001 verabschiedet. Es wurde vereinbart, diese einheitlichen Bewertungskriterien und Zertifizierungsverfahren in den Landesapothekerkammern umzusetzen. Nur so kann zukünftig die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifikaten sichergestellt werden.

Unter dem Motto "Freiwilligkeit schützt vor der Pflicht" entwickelte die Ärzteschaft schon sehr früh die ersten Punktesysteme. Die niedersächsischen und thüringischen Apotheker wurden bei der Entwicklung eigener Systeme sicher von diesen Ansätzen ihrer Kollegen inspiriert.

So war der Präsident der Landesärztekammer Niedersachsen, Prof. Dr. med. Heyo Eckel, als Vorsitzender des Deutschen Senates für ärztliche Fortbildung, maßgeblich an der Etablierung und Fortentwicklung des Zertifizierungssystems der ärztlichen Fortbildung beteiligt. Und die Landesärztekammer Thüringen führte als erste Kammer 1995 ein freiwilliges Fortbildungsdiplom für deutsche Ärzte ein.

Zertifizierung ärztlicher Fortbildung

"Sachverständigenrat will Ärzte-TÜV", so textete Mitte 2001 die Boulevardpresse. Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beschäftigte sich in seinem Gutachten 2000/2001 unter anderem auch mit der ärztlichen Fortbildung. Die Diagnose: Mängel im Fortbildungsangebot, in der Inanspruchnahme, in der Förderung und verpflichtenden Regelung der ärztlichen Fortbildung.

Als Therapie wurde die regelmäßige Rezertifizierung der Facharztanerkennung empfohlen. Die Voraussetzung für die Rezertifizierung sollte der Nachweis regelmäßiger Fortbildungsaktivitäten und das Bestehen einer Prüfung sein. Die Ärztekammern reagierten unmissverständlich.

Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe machte den Sachverständigenrat darauf aufmerksam, dass berufsbegleitende Fortbildung längst verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung sei und die Ärzte dieser Verpflichtung auch nachkommen würden. Rezertifizierungszwang mit Strafandrohung könne nicht der richtige Weg sein, den Fortbildungsstand der Ärzte weiter zu verbessern. Sinnvoll seien vielmehr Anreize für eine kontinuierliche freiwillige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Als eines dieser Anreizsysteme wurde die freiwillige zertifizierte Fortbildung entwickelt.

Es wird sich zeigen, wie die Ärztinnen und Ärzte die nun in jeder Kammer bestehende Möglichkeit der zertifizierten Punktefortbildung annehmen werden. Vom Erfolg dieses freiwilligen Angebotes wird es abhängen, ob der Druck auf die ärztliche Selbstverwaltung, im Fortbildungsbereich rigidere Maßnahmen zu ergreifen, nachlassen wird. Im nächsten Jahr legt der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung dem Ärztetag die Auswertung der einzelnen Modellprojekte der Ärztekammern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates vor. Bereits heute zeichnet sich eine rege Beteiligung der Ärzte ab.

Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Berlin

Auch die Ärztekammer Berlin startete am 1. April 2001 einen Modellversuch zur freiwilligen Fortbildungszertifizierung. Seither kann jedes Kammermitglied durch die Teilnahme an diesen von der Ärztekammer Berlin zertifizierten Veranstaltungen Fortbildungspunkte sammeln. Wer nach drei Jahren 150 Punkte nachweisen kann, erhält das Fortbildungszertifikat der Kammer.

Gegenüber den Patienten wird auf diese Weise das persönliche Engagement, sich auf dem aktuellen Wissensstand zu halten, dokumentiert. Mittlerweile haben über 2500 Ärztinnen und Ärzte das eigens für die freiwillige Fortbildungszertifizierung entwickelte Nachweisheft angefordert.

Wie ist der Fortbildungspunkt definiert?

Der Nachweis einer kontinuierlichen ärztlichen Fortbildung erfolgt in Anlehnung an die internationalen Standards in Form von Punkten. Ein Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten ohne Pausen. Es werden 150 Punkte in drei Jahren als ausreichend und sinnvoll angesehen. 10 Punkte pro Jahr werden für das Eigenstudium veranschlagt, sodass 40 Punkte pro Jahr für die zu zertifizierende Fortbildung verbleiben. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in Berlin kann nur dann für das Fortbildungszertifikat berücksichtigt werden, wenn die Fortbildungsveranstaltungen vorher von der Ärztekammer Berlin zertifiziert worden sind.

Mit welchem Maß wird gemessen?

Die Kriterien, die an die Fortbildungsveranstaltungen angelegt werden, sind bundesweit einheitlich. Sie orientieren sich an den Leitsätzen für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer. Das bedeutet, dass die Fortbildungsveranstaltungen unter anderem frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen. Für die Veranstaltungen legt die Ärztekammer Berlin besonderen Wert auf:

  • die Relevanz der Themen,
  • den Wahrheitsgehalt und die Evidenz und
  • die Verständlichkeit.

Die Inhalte der ärztlichen Fortbildungen sollen sich an den Erkenntnissen der nachweisgestützten Medizin orientieren. Für die vermittelten Lehrinhalte sollte das jeweils zugrunde gelegte Evidenzniveau benannt werden. Für berufspolitische Veranstaltungen sowie Kurse zum Thema Abrechnungen und Praxis-Marketing werden keine Punkte vergeben.

Wie wird die Qualität in der Fortbildung gesichert?

Die wissenschaftliche Leitung der Fortbildung wird in jedem Fall von einem Arzt übernommen. Der wissenschaftliche Leiter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung nach den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundesärztekammer (Relevanz der Fortbildungsinhalte, Qualität der Fortbildungsmethode, Überprüfbarkeit des Fortbildungserfolges, Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen u. a.) geplant ist. Bei gesponserten Veranstaltungen ist eine Erklärung aller Referenten zur Produktneutralität erforderlich.

Grundsätzlich sollen alle von der Ärztekammer Berlin zertifizierten Fortbildungen evaluiert werden. Zu diesem Zweck werden jedem Veranstalter Evaluationsbogen zugesandt. Für die Beurteilung, insbesondere der Vorträge und Seminare, ist die Einschätzung durch alle Teilnehmer entscheidend. Hierfür wird der Evaluationsbogen verwendet, auf dem u. a. die Methodik des Vortrages, die didaktische Vorgehensweise der Referenten, der Informationsgehalt und die klinische Relevanz bewertet werden. Alle Ärzte sind aufgefordert, an der Begutachtung der Qualität einer Fortbildungsmaßnahme durch ihr Urteil auf dem Evaluationsbogen mitzuwirken.

Zuständigkeiten und Anrechnung

Die Landesärztekammern haben sich darauf verständigt, dass jede Landesärztekammer alle im eigenen Bundesland stattfindenden Fortbildungen zertifiziert. Jede Ärztekammer ist für die Anerkennung der in ihrem Kammerbereich stattfindenden Fortbildungen zuständig und verantwortlich. Bundeseinheitliche Bewertungskriterien ermöglichen es, dass auch in anderen Bundesländern erworbene Punkte in Berlin anerkannt werden können.

Den Nachweis hierfür erhalten die Ärzte vom Veranstalter der Fortbildung in dem jeweiligen Bundesland. Ist die Anrechnung von Fortbildungspunkten für die Teilnahme an Kongressen im Ausland erwünscht, wird für die Entscheidung über die anzurechnende Punktzahl ein Programm benötigt, aus dem der zeitliche und thematische Ablauf des Kongresses erkennbar ist.

Für welche Fortbildung gibt es wie viel Punkte?

Es gibt fünf Hauptkategorien A bis E mit insgesamt 13 Unterkategorien ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen in Berlin (Tab. 2), S. 72). Für alle Veranstaltungen in der Kategorie C wird pro Veranstaltungstermin je ein Bonuspunkt angerechnet. Bei nachgewiesener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie einen weiteren Bonuspunkt.

Pro Jahr werden ohne Nachweis 10 Fortbildungspunkte bzw. 30 Punkte in drei Jahren für das selbstständige Studium der Fachliteratur (Kategorie E 13) gutgeschrieben. Darüber hinaus ist der Erwerb von maximal 10 Fortbildungspunkten pro Jahr für strukturierte interaktive Fortbildung (Kategorie D 12) über Print-Medien (z. B. Fachzeitschriften), Online-Medien (hier: Internet) und andere audiovisuelle Medien (z. B. CD-ROM) möglich. Eine Anrechnung von Fortbildungspunkten für das Fortbildungszertifikat setzt aber die vorherige Anerkennung des Fortbildungsanbieters (Akkreditierung) durch die Ärztekammer Berlin voraus.

Wie sieht der Weg für den Veranstalter aus?

Seit Anfang 2001 können Veranstalter die Zertifizierung ihrer Fortbildungsveranstaltung bei der Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Berlin beantragen. Bis zum 4. Januar 2002 wurden insgesamt 2287 Zertifizierungsanträge für die Anerkennung von in Berlin stattfindenden Kongressen, Symposien, Workshops, Vorträgen, Seminaren, Kursen, und anderen Veranstaltungen bei der Ärztekammer eingereicht.

Anhand des von den Vorständen der Ärztekammer Berlin und der Ernst von Bergmann Akademie für ärztliche Fortbildung verabschiedeten aktuellen Kriterienkataloges nehmen die hauptamtlichen Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle eine fachliche und formale Bewertung des Antrages vor. Bei strittigen Fällen steht den hauptamtlichen Mitarbeitern ein eigens dafür eingerichteter Beirat der Ernst von Bergmann Akademie zur Seite. In den drei Beiratsgruppen sind 22 ausgewiesene Experten unterschiedlicher Fachrichtungen vertreten. Die maximal zuzuweisende Punktzahl wird gemäß den Bestimmungen im Zertifizierungsverfahren festgelegt.

Nach der Prüfung der Anträge in der Zertifizierungsstelle erhält der Veranstalter einen Bescheid, der die Entscheidung über die Zertifizierung, die Kategorie und Punktzahl für die Veranstaltung beinhaltet. Über 1700 solcher Bescheide wurden bereits erstellt. Gegen den Bescheid kann ein Veranstalter, wenn er zum Beispiel die Ablehnung der Zertifizierung, die Kategorie oder die Punktzahl nicht akzeptiert, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Über die Widersprüche wird dann in den Beiratsgruppen beraten (Tab. 3).

Alle Veranstalter erhalten von der Zertifizierungsstelle Muster für Teilnahmebescheinigungen, Teilnehmerlisten und Evaluationsbogen. Veranstalter bestätigen die Teilnahme im Nachweisheft oder übergeben den Teilnehmern nach der Veranstaltung eine von der wissenschaftlichen Leitung unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Binnen zwei Wochen muss die Teilnehmerliste vom Veranstalter an die Zertifizierungsstelle zurückgeschickt werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Veranstalter?

Die Zertifizierung kostenloser Fortbildungsveranstaltungen ohne Sponsoring erfolgt kostenfrei. Für Veranstaltungen der Ärztekammer Berlin selbst werden keine Zertifizierungsgebühren erhoben. Für die Zertifizierung kostenloser Fortbildungsveranstaltungen mit Sponsoring wird eine Bearbeitungsgebühr von 51 Euro erhoben. Für die Zertifizierung kostenpflichtiger Fortbildungsveranstaltungen wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines Teilnehmerbetrages erhoben, maximal jedoch 204 Euro.

Was müssen die Kammermitglieder beachten?

  • Die Voraussetzung für das Fortbildungszertifikat ist die Vollapprobation als Arzt.
  • Mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten kann jedes Mitglied der Ärztekammer Berlin zu jedem Zeitpunkt beginnen.
  • Punkte, die allerdings vor dem 1. April 2001 erworben wurden, werden nicht rückwirkend anerkannt.
  • Punkte, die in anderen Ärztekammern erworben wurden, werden anerkannt und sind damit für das Berliner Fortbildungszertifikat anrechenbar.
  • Das Fortbildungszertifikat für Kammermitglieder wird ausgestellt, wenn der Arzt in drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben, dokumentiert und einen Antrag bei der Ärztekammer Berlin gestellt hat.
  • Der Fortzubildende ist für die Zusammenstellung der von ihm besuchten Fortbildungsveranstaltungen selbst verantwortlich. Es erfolgt keine inhaltliche Festlegung durch die Ärztekammer.
  • Um das fächerübergreifende Lernen zu fördern, sollten jedoch 60 Prozent der Fortbildungspunkte im eigenen Fach und 40 Prozent fächerübergreifend erworben werden.

Wie wird die Teilnahme an den Veranstaltungen dokumentiert?

Der Veranstalter bestätigt die Teilnahme im Fortbildungsnachweisheft der Ärztekammer Berlin oder übergibt jedem Arzt nach der Fortbildungsveranstaltung die von der wissenschaftlichen Leitung unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Alle Bescheinigungen, Nachweise und Zeugnisse für Veranstaltungen, die nicht im Nachweisheft enthalten sind, müssen aufbewahrt werden. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen außerhalb Berlins, die für das Fortbildungszertifikat berücksichtigt werden sollen.

Zusätzlich tragen sich alle Teilnehmer auf den Teilnehmerlisten ein. Die ausgefüllten Listen schickt der Veranstalter innerhalb von zwei Wochen an die Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Berlin zurück. Hier wird dann für die Berliner Kammermitglieder ein Punktekonto eingerichtet.

Auf dem "Punktekonto" werden die Fortbildungspunkte, die für die dokumentierte Teilnahme an den zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden, kontinuierlich erfasst. Als Zeitpunkt der Eröffnung des Punktekontos gilt in jedem Fall der Tag der ersten Teilnahme an einer zertifizierten Veranstaltung, der frühestens der Beginn des Modellversuches, das heißt der 1. April 2001 sein kann. Nach zwei Jahren erhält jedes Kammermitglied eine Information zum aktuellen Stand der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fortbildungspunkte. Nach Ablauf von drei Jahren wird beim Erwerb von 150 Fortbildungspunkten auf Antrag das Fortbildungszertifikat ausgestellt.

Danksagung:

Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. med. Katrin Bräutigam, Leiterin der Zertifizierungsstelle für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Berlin, und Herrn Dr. med. Matthias Brockstedt, Leiter der Ernst von Bergmann Akademie für ärztliche Fortbildung in der Ärztekammer Berlin, für die konstruktive Zusammenarbeit und die stets offene Diskussion.

Kastentext: Der Weg zur bundeseinheitlichen Zertifizierung ärztlicher Fortbildung

Anfang der 90er-Jahre: Fortbildungsnachweise mit Anreizsystemen in zahlreichen europäischen Ländern.

  • In der Schweiz und in den Niederlanden werden die Ärzte gesetzlich verpflichtet, ihre Fortbildungsaktivitäten nachzuweisen.
  • Um die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zu erleichtern, gibt der Europäische Fachärzteverband (UEMS) Empfehlungen für eine beispielhafte zertifizierte Fortbildung heraus.

    1995: Die Landesärztekammer Thüringen führt erstmalig für deutsche Ärzte ein freiwilliges Fortbildungsdiplom ein. 1996–1999: Die Autonomie der ärztlichen Selbstverwaltung ist bedroht, der politische Druck wächst.

  • Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder fordert 1996 in Cottbus, die Berechtigung zum Führen von Weiterbildungsbezeichnungen vom Nachweis einer kontinuierlichen Fortbildung abhängig zu machen.
  • Nach dem Entwurf des Bremer Kammergesetzes von 1999 sollen Teilgebietsbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen nur noch für die Dauer von fünf Jahren gelten und erst nach einer Prüfung oder dem Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung verlängert werden. Erst nach der Einführung der freiwilligen zertifizierten Fortbildung durch die Ärztekammer wurde diese Passage gestrichen.

    1997–1998: Weitere Landesärztekammern, wie Sachsen-Anhalt, Bayern und Hessen, bieten ihren Kammerangehörigen in Form von Modellprojekten freiwillige Fortbildungszertifikate an. 1999: Alle Landesärztekammern, die noch keinen Modellversuch zum Fortbildungsnachweis angeboten haben, werden zur Einführung der freiwilligen zertifizierten Fortbildung auf der Basis der vom Ärztetag formulierten Rahmenbedingungen aufgefordert. 2000: Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung, als zuständiger Ausschuss der Bundesärztekammer, erarbeitet die "Einheitlichen Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates". Die bundeseinheitlichen Kriterien werden im September 2000 verabschiedet.

    Heute:

  • Inzwischen haben alle Landesärztekammern die freiwillige zertifizierte Fortbildung eingeführt.
  • In den meisten Ländern geschieht dies auf der Grundlage der "Einheitlichen Bewertungskriterien". In den Landesärztekammern, in denen noch die erste, vor dem Jahr 2000 begonnene Projektphase läuft, steht die Angleichung an die "Einheitlichen Bewertungskriterien" an.

    Kastentext: "Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates" der Bundesärztekammer

    • 150 Fortbildungspunkte in drei Jahren.
    • 1 Punkt entspricht einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde mit einer Dauer von 45 Minuten.
    • Verschiedene Formen der Fortbildung wie Vortragsveranstaltungen, Kongresse, Qualitätszirkel und auch strukturierte Fortbildungen über Internet oder Fachzeitschriften mit nachgewiesener Auswertung des Lernerfolges werden berücksichtigt und einheitlich bepunktet.
    • Das selbstständige Studium von Fachliteratur wird mit zehn Punkten pro Jahr angerechnet.

    Kastentext: Programm der ärztlichen Fortbildung

    Alle von der Ärztekammer Berlin zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen werden im "Fortbildungskalender Berliner Ärzte" (Einlegeheft im Kammerblatt "Berliner Ärzte") veröffentlicht. Der Fortbildungskalender erscheint monatlich. Sie sind auch chronologisch auf der Homepage der Ärztekammer Berlin in der Rubrik Fortbildung/Zertifizierung zu finden: www.aerztekammer-berlin.de

    Quellen

    [1] Gerst, T.: Ärztliche Fortbildung – Zertifiziert und freiwillig. Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 20, A1308 – A1310, 2001. [2] Bräutigam, K.: Die Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung in Berlin. Berliner Ärzte, Heft 12, 24 – 25, 2001. [3] Bräutigam, K.: So bekommen Sie ein Fortbildungszertifikat. Berliner Ärzte, Heft 3, 24 – 25, 2001. [4] Brockstedt, M., Mindel-Hennies, A.: Die Punkte kommen! Zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen bald auch in Berlin. Berliner Ärzte, Heft 12, 11 – 15, 2000.

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