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Streitfrage: Legale Abgabe von Cannabis in Apotheken

Eine legale, geregelte Abgabe von Cannabis in Apotheken, wie sie kürzlich von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert wurde, bietet die Möglichkeit zu einer gleichzeitigen Beratung der meist jugendlichen Konsumenten. Deshalb steht der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) dem Verkauf von Haschisch oder Marihuana durch Apotheken aufgeschlossen gegenüber.

Abgabe als Chance zur Beratung

"Als Apothekerin oder PTA kann ich die Abgabe von Cannabis dann verantworten, wenn sie mit einem Gespräch über die gesundheitlichen Risiken verbunden ist", diesen Standpunkt vertritt die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. Wer seinen Joint in der Apotheke kauft, der braucht nicht mehr in Kontakt mit illegalen Dealern zu treten, die häufig auch den Zugang zu härteren Drogen bieten.

Oppenkowski weiter: "Wann immer die Apotheke sich an der Prävention von Drogenmissbrauch beteiligen kann, sollte sie dies tun." So kann beim Beratungsgespräch zum Beispiel auf die weitaus gefährlicheren Auswirkungen von Designerdrogen hingewiesen werden, aber auch auf die Risiken von Tablettenmissbrauch oder die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen.

BVA erwartet keinen verstärkten Konsum

Der BVA geht davon aus, dass die legale Abgabe von kleinen Mengen Cannabis nicht zu einer Steigerung des Konsums führen würde. Denn die Droge verliert dadurch den Reiz der Illegalität, was gerade für viele Jugendliche das Rauchen eines Joints besonders prickelnd macht.

Oppenkowski: "Natürlich ist Cannabis nicht völlig harmlos, sondern ein Genussmittel mit Gefährdungspotenzial. Aber Risiken und Nebenwirkungen sind deutlich geringer als bei den legal erhältlichen Drogen Alkohol und Nicotin." Sollte die Cannabis-Abgabe in Apotheken künftig erlaubt werden, dann wird der BVA verstärkt Fortbildungen zum Thema Drogenberatung anbieten.

Verantwortlich: Monika Oppenkowski Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) Hauptgeschäftsstelle: Deichstraße 19, 20459 Hamburg Telefon (0 40) 36 38 29 Internet: www.bva-online.de

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