DAZ aktuell

Betäubungsmittel: Zwei BtM rezeptfähig

BONN (im). Seit Beginn dieses Monats sind die beiden Substanzen Zolpidem und Gamma-Hydroxybuttersäure als verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (BtM) – mit einigen Ausnahmen – dem BtM-Gesetz unterstellt. In der entsprechenden 16. BtM-Änderungsverordnung, die am ersten März in Kraft trat, wird darüber hinaus Isocodein als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges BtM eingestuft. Dies war bei der Neufassung der Anlagen bei der vorherigen Änderungsverordnung versehentlich unterblieben.

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