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Mammographie-Screening nach europäischen Leitlinien kommt

BERLIN (ks). Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 20. März einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen zur Qualitätsverbesserung bei der Brustkrebs-Früherkennung beschlossen. Bis 2003 sollen die Voraussetzungen für ein flächendeckendes Screening-Programm nach europäischen Leitlinien durch zertifizierte Mammographie-Einrichtungen geschaffen werden. Ein entsprechendes Gesetz soll es vorerst nicht geben.

Die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen ist nun aufgefordert, das Vorhaben bis Anfang kommenden Jahres umzusetzen. Erst wenn es dabei zu Verzögerungen kommen sollte, ist ein verpflichtendes Gesetz angedacht. Nach dem Beschluss des Gesundheitsausschusses sollen sich Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren zukünftig im Zwei-Jahres-Rhythmus einem qualitätsgesicherten Screening unterziehen. Darüber hinaus soll ein vollständiges und flächendeckendes Krebsregister eingerichtet werden, um die Gesundheitsberichterstattung zu verbessern.

Die Berliner Ärztekammer kritisierte den Beschluss des Gesundheitsausschusses als "medizinisch, ethisch und politisch fragwürdig". Durch ihn werde "die flächendeckende Über- und Fehlversorgung geradezu gefördert". Studien zufolge sei der Nutzen flächendeckender Screening-Programme nicht hinreichend belegt. Zudem gebe es nach wie vor zu viele falsch-positive Befunde.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wies die Kritik zurück. Es gehe darum, die bestehende Fehlversorgung abzubauen und Qualitätsstandards einzuführen, wie sie in anderen Ländern längst Alltag sind. Schmidt erklärte zudem, dass auch die Strahlenschutzkommission von einem Nutzen der Screening-Programme für 50 bis 69-jährige Frauen ausgehe.

Zu unterbinden sei jedoch die Fortführung der bisherigen "grauen Mammographie", diese dürfe keinesfalls als Kassenleistung honoriert werden. Auch die kurative Mammographie bei Vorliegen eines klinischen Verdachts müsse qualitativ verbessert werden. Sie erinnerte daran, dass hierzu bereits eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen wurde, die am 1. April in Kraft getreten ist.

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