Pharmazeutisches Recht

Umsetzung der Aut-idem-Regelung

Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Anhörung zur Umsetzung der Aut-idem-Regelung nach § 129 Abs. 1 a des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) (Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit)

Vom 26. Februar 2002 (aus BAnz. Nr. 49 vom 12. März 2002, Seite 4460)

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beabsichtigt - im Rahmen der Amtshilfe für das Bundesministerium für Gesundheit zur Umsetzung der Aut-idem-Regelung - Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit (§ 129 Abs. 1 a AABG) zu erstellen. Die oben beschriebene Aufgabe wird vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sukzessive umgesetzt.

Der erste Teil eines Entwurfs liegt vor, für den das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 92 Abs. 3 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet worden ist. Die Anhörungsunterlagen sind den anhörungsberechtigten Organisationen gemäß der Verfahrensordnung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen mit Schreiben vom 20. Februar 2002 zugestellt worden.

Stellungnahmen zum ersten Teil des Entwurfs sind bis zum 22. März 2002 schriftlich an die Geschäftsstelle des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Postfach 41 05 40, 50865 Köln, Telefax (02 21) 40 05-1 77, zu richten.

Köln , den 26. Februar 2002 Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende, Jung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.