DAZ aktuell

Reimport und aut idem: Erhebliche Einbußen zu erwarten

MÜNCHEN (vj). Auf einer am 6. März 2002 in München von der Bayerischen Landesapothekerkammer und dem Bayerischen Apothekerverband organisierten Veranstaltung wurden über 1000 Apothekerinnen und Apothekern die neuesten Regelungen zur Reimport- und Aut-idem-Regelung vorgestellt. Fazit der Veranstaltung: Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die einzelne Apotheke sind noch nicht abzusehen.

Kammerpräsident Johannes Metzger wandte sich vehement gegen den zur Zeit in der Diskussion befindlichen Versandhandel für Arzneimittel. Die Schweiz oder USA könnten in diesem Zusammenhang nicht zum Vergleich herangezogen werden. Mit einem solchen System dürften weder Einsparungen für die Kassen noch Verbesserungen für den Patienten erreicht werden.

Der Gegenvorschlag der Apotheker zu diesem Thema sei, die Arzneimittelzustellung nur durch pharmazeutisches Personal zu erlauben. Eine Möglichkeit die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen im Arzneimittelbereich zu senken, sieht Metzger in einer Drehung der Arzneimittelpreisverordnung. Genauere Angaben dazu oder konkrete Zahlen wurden allerdings nicht genannt.

Metzger berichtete außerdem über Interventionen der ABDA beim Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG). So müsse u. a. bei der Aut-idem-Regelung nicht das billigste abgegeben werden, sondern ein Arzneimittel aus dem unteren Drittel. Des weiteren werde es keine Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geben und Krankenhausapotheken dürften im ambulanten Bereich keine Arzneimittel abgeben.

Gerhard Reichert, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands, erklärte Auswirkungen und praktische Umsetzung der neuen Importregelung und Anwendung der Aut-idem-Regelung. Vor allem bei letzterem Punkt könnten die Apotheker in keiner Weise zufrieden sein. Die jetzt vorliegende Regelung sei nicht diejenige, die die ABDA seit Jahren fordere.

An konkreten Beispielen zeigte Reichert, dass durch die Neuerungen (Importregelung und erhöhter Kassenrabatt) erhebliche finanzielle Einbußen für die Apotheken zu erwarten seien. Da die fünf Krankenkassenvertreter und drei neutrale Richter (Universitätsprofessoren) für die Argumente des Apothekerverbandes nicht zugänglich gewesen seien, sei zur Importarzneimittelregelung ein Schiedsspruch gefällt worden, durch den die einzelne Apotheke - zählt man den neuen um 20% erhöhten Kassenrabatt hinzu - in Zukunft einen Renditeverlust von bis zu 1,5% auf den Rezeptumsatz verkraften müsse. Dies entspreche in einer bayerischen Apotheke ungefähr einer halben PTA-Stelle, die zur Kostenkompensation ersatzlos gestrichen werden müsste.

Wieder einmal habe eine erhebliche Belastung für die Apotheken durch die eigenen Verbände nicht verhindert werden können. Und dies dürfte noch nicht das Ende sein, denn die jetzt aktuelle Importquote (5%) soll bekanntlich stufenweise auf bis zu sieben Prozent angehoben werden.

Da nach Angaben von Reichert das Verhältnis zu den Verhandlungspartnern (Krankenkassen, Ärzte und Politikern) nicht besonders gut sei, seien so auch keine für die Apotheker günstigen Verbesserungen oder Änderungen in Sicht.

Viele der über 1000 Anwesenden dürften nach Meinung des Berichterstatters nachdenklich nach Hause gegangen sein. Denn auch in der anschließenden Diskussion - in der alle Fragen zur Sache beantwortet wurden - konnten weder Kammer noch Verband eigene Konzepte zur Kostensenkung im Arzneimittelbereich präsentieren.

So dürfte es auch nach dieser Veranstaltung jedem Apotheker schwer fallen, gegenüber den Kunden und Patienten konstruktiv gegen diese neuen Regelungen zu argumentieren, da Alternativen und konkrete Vorschläge der Apotheker selbst fehlen, womit die erheblich gestiegenen Ausgaben der GKV bei den Arzneimitteln (11%) gesenkt werden könnten.

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